Fair Use Policy
der fiskaltrust consulting gmbh
Alpenstraße 99/2.OG/02
5020 Salzburg
Fair Use Regeln
(insbesondere für Produkte #4154-0201, #4154, #204 bis #206 und #215 bis #218 soweit zutreffend)
Jede Registrierkasse ist einer CashBox unter Beachtung folgender Kriterien zugeordnet:
- Pro Betrieb muss mindestens eine CashBox betrieben werden.
- Pro Standort muss mindestens eine CashBox betrieben werden.
- Pro Kassenhersteller (POS System) pro Standort ist mindestens eine CashBox zu betreiben.
- Es dürfen in einer CashBox maximal 10 Queues betrieben werden.
- Es dürfen in einer Queue maximal 10 Eingabestationen betrieben werden.
- Es dürfen in einer CashBox maximal 10 Signaturerstellungseinheiten betrieben werden.
- Es dürfen in einer CashBox maximal 10 Mio Belege pro Jahr verarbeitet werden.
Folgende Kriterien sind für Datenübermittlungen über das ft.Interface zu beachten:
- Es sind maximal 100 automatisierte Meldungen über FinanzOnline pro Jahr enthalten
- Es sind maximal 100 automatisierte Belegprüfungen über FinanzOnline pro Jahr enthalten
- Die revisionssichere Speicherung der Hash-Werte des RKSV-DEP werden entsprechend dem § 132 BAO über 7 Jahre nach der Abmeldung archiviert
- Die Speicherung des E131-DEP wird über 7 Jahre nach Abmeldung archiviert
fiskaltrust behält sich vor, diese Regelungen bedarfsgerecht anzupassen, um auch nachhaltig eine bestimmungsgemäße Zusammenarbeit mit den Registrierkassenbetreiber leisten zu können.