Frequently asked questions in Austria
FAQs in German
Gibt es Hinweise zur Anlage der Stammdaten?
Welche häufigen Fehler gibt es bei der Eingabe der FinanzOnline-Zugangsdaten?
Was sind die häufigsten Fragen zu Bestellung und Lieferung über den fiskaltrust.Shop?
Wie kann ich Probleme beim Login ins fiskaltrust.Portal lösen?
Welche Technische Probleme können auftreten, die ich selbst lösen kann?
Was muss ich tun wenn sich die Adresse meiner Firma ändert?
Was muss ich tun wenn sich die Steuernummer meiner Firma ändert?
Was muss ich tun wenn sich der Firmenname ändert?
Was muss ich tun wenn sich die UID Nummer meiner Firma ändert?
In welchen Fällen benötige ich einen oder mehrere fiskaltrust-Accounts?
expand_moreGibt es Hinweise zur Anlage der Stammdaten?
Was ist ein Suffix?
Ein Titel welcher hinter dem Nachnamen angefügt wird (Bsp. MBA, MSc, MA usw)
Was ist eine GLN – Global Location Number?
Die GLN kann als Ordnungsbegriff zur Personalisierung einer Signaturerstellungseinheit (SEE) verwendet werden.Wir empfehlen hierzu jedoch, wenn vorhanden, die UID zu verwenden. In diesem Fall muss die GLN nicht ausgefüllt werden.GLN-Suche:
- www.gepir.at/de/home
- https://firmen.wko.at
- In FinanzOnline/Eingaben/Registrierkassen
Was kann ich bei einem Fehler beim Datacheck der Firmenbuchnummer machen?
- Die FN ist für fiskaltrust derzeit irrelevant und muss daher nicht ausgefüllt werden.
- Ist die Nummer im korrekten Format? Bsp. 123456x
- Abfrage beim Firmenbuch eventuell derzeit nicht möglich.
Was kann ich bei einem Fehler beim Datacheck der UID-Nummer machen?
Meist stimmt der Firmenname in den Stammdaten (oberstes Feld) nicht mit dem beim Finanzamt zu dieser UID-Nummer hinterlegten Namen überein.In der Fehlermeldung steht der korrekte Name, dieser muss im Feld „Firmenname“ eingetragen, die Eingabe gespeichert, und ein neuer Datacheck gemacht werden. Die Zahl in ( ) zeigt die Anzahl der nicht korrekten Zeichen an. Hierbei kann es sich auch um Leerzeichen handeln.Der Hinweis unter dem Eingabefeld ist zu beachten.
Welche häufigen Fehler gibt es bei der Eingabe der FinanzOnline-Zugangsdaten?
Es gibt unterschiedliche Fehlermeldungen bei der Eingabe Portal|“Firm“|AT FinanzOnline Meldungen:
„Der Benutzer ist kein Webuser“
Finanzonline gemäß dieser Anleitung angelegt werden. 161108-BMF_Handbuch_Registrierkassen.pdf (ab Seite 54).
Unsere Kurzanleitung:
Finanzonline -> Eingaben -> Registrierkassen -> Anlegen eines Benutzers für Registrierkassen Webservice. Benutzer und PIN sind frei wählbar. Die Teilnehmer ID ist immer dieselbe für dieses Unternehmen und wird, nach erfolgreicher Eingabe, direkt am Bildschirm angezeigt.
„Ungültige Zugangskennungen“
Falsche Zugangsdaten, kontrollieren und ggf. erneut versuchen
„Der Benutzer ist gesperrt“
Achtung! Nach 3 misslungenen Anmeldeversuchen in FinanzOnline wird der FinanzOnline-Benutzer gesperrt und muss über https://finanzonline.at |Admin|Benutzer einzeln wieder entsperrt werden.
Was sind die häufigsten Fragen zu Bestellung und Lieferung über den fiskaltrust.Shop?
Wieso fehlen manche Artikel (Sorglospakete) im Shop?
Erst nach Vertrags-Unterzeichnung der Zuordnung als Registrierkassenbetreiber in Portal|Übersicht|Schieberegler bei Registrierkassenbetreiber auf „ON“ hat man Einblick in alle Produkte im Shop.
Wann erhalte ich mein Sorglos Produkt? Wann wird dieses aktiviert?
Das Paket ist automatisch für sie im Portal aktiv, sobald Sie die Bestellung bezahlt haben.
Wann wird meine Bestellung geliefert?
Im Portal|Shop|Lieferscheine kann selbst kontrolliert werden ob und wann die Ware bereits versendet wurde. Die Trackingnummer im Lieferschein kann man auf GLS Tracking nachverfolgen. Achtung: es passiert immer wieder dass fälschlicherweise Bestellungen in der Sandbox getätigt werden, hier ist eine Kontrolle im Portal erforderlich.
Wie kann ich Probleme beim Login ins fiskaltrust.Portal lösen?
„Sie haben nicht die Berechtigung um sich in diesem Bereich anzumelden“
- Variante 1. Dieser Kontakt (Mailadresse) wurde als Mitarbeiter einer Firma eingeladen und hat nicht die notwendigen Berechtigungen erhalten um sich anmelden zu können. Sein Hauptkontakt muss ihm die Berechtigungen erteilen.
- Variante 2. Sie haben sich selbst registriert allerdings bei der Anmeldung die Seite mit den Firmendaten übersprungen, in diesem Fall wird ein Kontakt angelegt aber keine dazu passende Firma. Kontaktieren Sie bitte unseren Support.
Ihr Login ist gesperrt
Der Login im Portal ist so lange gesperrt, bis die Mailadresse bestätigt wurde. Hierzu erhalten Sie ein Mail mit einem Link welchem Sie folgen müssen. Sollten Sie dieses Mail versehentlich gelöscht haben, kontaktieren Sie bitte unseren Support.
Ich kann mich nicht anmelden / Der Benutzer ist nicht bekannt
Kontrollieren Sie bitte, dass Sie die korrekte Mailadresse (Benutzername) zur Anmeldung verwenden. Benutzer welche bisher nur in der fiskaltrust-Sandbox registriert waren, sind beispielsweise nicht automatisch berechtigt sich im Echtportal anzumelden.
Welche Technische Probleme können auftreten, die ich selbst lösen kann?
Viele Informationen und technische Hilfestellungen finden Sie in unserer Entwickler-Dokumentation oder in der Wissensdatenbank im fiskaltrust.Portal.
Hier ein Auszug:
Cashbox erstellen REST FAQ Portal Anmeldung Ausfall der Kasse, der Sicherheitseinrichtung Firewall-Einstellungen // Ausfall der Internetverbindung, der Sicherheitseinrichtung Windows XP Dienst startet nicht Dienst mit SQL Server (EF) Smartcard und Leser Probleme
Sollten Sie Ihr Problem nicht in der Wissensdatenbank finden, so senden Sie bitte ein Mail mit einer möglichst genauen Beschreibung des Problems an info@fiskaltrust.at unsere Techniker werden sich so rasch wie möglich melden !
Bitte haben Sie Verständnis, das spezifische PC Probleme, die auf einzelnen Geräten in speziellen Konfigurationen auftreten derzeit von uns nur eingeschränkt bzw. entgeltlich behandelt werden können.
Was muss ich tun wenn sich die Adresse meiner Firma ändert?
Die Adresse sollte im https://portal.fiskaltrust.at in Ihren Stammdaten aktualisiert werden.
Was muss ich tun wenn sich die Steuernummer meiner Firma ändert?
Wenn Ihr Signaturzertifikat auf Ihre Steuernummer personalisiert wurde, muss ein neues erworben werden.
Wenn Ihr Signaturzertifikat auf Ihre UID Nummer personalisiert wurde, so können Sie dies weiterhin nutzen.
Was muss ich tun wenn sich der Firmenname ändert?
Der Firmenname sollte im portal.fiskaltrust.at in Ihren Stammdaten aktualisiert werden.
Was muss ich tun wenn sich die UID Nummer meiner Firma ändert?
Wenn ein fiskaltrust.Produkt auf die UID-Nummer personalisiert wurde, muss man bei einer Änderung ein neues Paket/Pakete erwerben.
Falls sich das Unternehmen geändert hat, ist ein neuer Account für die neue Firma anzulegen. Hier wird in die Stammdaten die neue UID Nummer eingetragen und ein neues Produkt erworben.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem neuen Startbeleg die Kasse aktivieren sowie die gesetzlich vorgeschrieben Meldungen und Belegprüfungen durchführen. Die nicht mehr benötigten Produkte können anschließend gekündigt werden.
In welchen Fällen benötige ich einen oder mehrere fiskaltrust-Accounts?
Wann sollte ich einen zweiten fiskaltrust Account anlegen?
Dies ist nur erforderlich wenn sich aufgrund einer betrieblichen Veränderung die UID-Nummer des Unternehmens ändert.
Benötige ich für unterschiedliche Kassensysteme zwei unterschiedliche Accounts?
Nein, um sich im bestehenden Account mit einem neuen Händler zu verbinden können Sie diesen im Menü „Kassenbetreiber“ suchen.
Benötige ich für unterschiedliche Standorte zwei unterschiedliche Accounts?
Nein, für zwei Standorte des selben Unternehmens nutzen Sie bitte einen Account.
Profitipp:
Bei mehreren Accounts für ein Unternehmen kann es aufgrund der Namensgleichheit der Registrierkassen zu Komplikationen kommen.
Was haben KassenHersteller im Zusammenhang mit der Einführung des 5%igen Umsatzsteuersatzes ab 1.7.2020 zu beachten?
Welche Varianten gibt es bei technische Umstellung der Registrierkassen auf den reduzierten Umsatzsteuersatz 2020 gibt es?
Information des BMF zur Umstellung Registrierkassen betreffend Einführung des 5%igen Umsatzsteuersatzes?
expand_moreInformation des BMF betreffend die Umsatzsteuersenkung
Zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs, die von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, soll zusätzlich zu den bisher getroffenen Maßnahmen, befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz iHv 5% eingeführt werden.
Einhaltung der Bestimmungen für Registrierkassen
Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht enthält hinsichtlich der Sicherheitseinrichtung (RKSV) bereits jetzt eine Auffang-Regelung (Zuweisung zum Betrag-Satz-Null), die den angekündigten 5%-Steuersatz abdeckt. Diese Auffang-Regelung wird beibehalten und ergänzt.
Es ist beabsichtigt, darüber hinaus 3 weitere Alternativen zu ermöglichen. Die Alternativen stellen sich somit wie folgt dar:
------------- Für den Fall der gesetzlichen Umsetzung des 5%-igen Umsatzsteuersatzes beabsichtigte Regelungen ----------
Zur Signatur- bzw. Siegelerstellung:
Umsätze, welche nach den Übergangsbestimmungen gemäß § 28 UStG einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, welcher von den Steuersätzen gemäß § 10 UStG abweicht, werden wie folgt einem Betrag-Satz oder in Alternative 4 mehreren Betrag-Sätzen zuzuordnen sein: entweder Alternative 1: dem Feld Betrag-Satz-Null oder Alternative 2: dem Feld Betrag-Satz-Besonders Alternative 3: dem Feld Betrag-Satz-Ermaessigt-1 oder Alternative 4: den bisherigen Feldern nach § 10 UStG
Die gewählte Variante ist zu dokumentieren (beispielsweise durch Aufbewahrung einer diesbezüglichen Information zur Registrierkassa bzw. zum Kassensystem). Sofern bei Verwendung mehrerer Registrierkassen durch einen Unternehmer unterschiedliche Alternativen zum Einsatz kommen, ist pro Registrierkasse zu dokumentieren, welche Alternative gewählt wurde.
Zur Belegausstellung:
Umsätze, welche nach den Übergangsbestimmungen gemäß § 28 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 5 % unterliegen, sind auf dem Beleg unter diesem ermäßigten Steuersatz von 5% auszuweisen.
Es bestehen auch keine Bedenken, wenn dieser Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5 % durch eine entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg erfolgt, oder eine händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels eines Stempels auf dem Beleg vorgenommen wird.“
Kommentar fiskaltrust:
Bei korrekter Verwendung des fiskaltrust.Interface sind alle zulässigen Varianten des BMF als .json-Request an die fiskaltrust.Middleware wie bisher möglich. Daher muss neben der Änderung des Umsatzsteuersatzes keine Anpassung der .json-Requests (VATRate and/or VATAmount) vorgenommen werden. Auch der RKSV-Export wird mit der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend korrekt erstellt. Infos für KassenHersteller zur korrekten Verwendung der Umsatzsteuersätze sind hier zu finden: https://docs.fiskaltrust.cloud / AT-ftChargeItemCases
Muster zur Dokumentation der gewählten Variante zur Abbildung des 5%-igen USt-Satzes
Unternehmen: | Fröhlicher KassenBetreiber GmbH |
---|---|
Finanzamt/Steuernummer: | 09-123/4567 |
Kassenidentifikationsnummer: | fiskaltrust1 |
Die Abbildung des Umsätze mit dem reduzierten Steuersatzes in Höhe von 5% im Zeitraum nach dem 30.6.2020 bis vor dem 1.1.2021 wird wie folgt dokumentiert.
1. Signatur- bzw. Siegelerstellung:
Umsätze, welche nach den Übergangsbestimmungen gemäß § 28 UStG einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, welcher von den Steuersätzen gemäß § 10 UStG abweicht, werden nach der folgenden Variante zugeordnet:
- Alternative 1: Feld Betrag-Satz-Null oder
- Alternative 2: Feld Betrag-Satz-Besonders
- Alternative 3: Feld Betrag-Satz-Ermaessigt-1 oder
- Alternative 4: Bisher verwendete Felder nach § 10 UStG (20%, 10%, 13% bzw. Besonders)
2. Zur Belegausstellung:
Der Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5 % auf dem Beleg erfolgt, auf dem Beleg durch:
- korrekte Darstellung des Steuersatzes von 5 %
- entsprechende Textanmerkung, dass der korrekte Steuersatzes 5 % ist
- händische Korrektur, dass der Steuersatzes 5 % beträgt
- Korrektur mittels eines Stempels, dass der Steuersatzes 5 % beträgt
Datum | Unterschrift für den Steuerpflichtigen: |
---|---|
__ | __ |
Welche (Fehler)Meldungen können bei der automatisierten Kommunikation mit FinanzOnline auftreten?
expand_moreFolgende (Fehler)Meldungen können bei der automatisierten Kommunikation mit FinanzOnline auftreten:
RC:0 = Aufruf OK
Die Verarbeitung der Meldung bzw. Belegprüfung bei FinanzOnline konnte erfolgreich durchgeführt werden.
Es ist kein weiterer Eingriff erforderlich, bitte kontrollieren Sie dennoch, ob alle notwendigen Meldungen/Prüfungen korrekt durchgeführt wurden. Die Rückmeldung „Aufruf ok“ bezieht sich nur auf die technisch korrekte Durchführung des Vorgangs.
RC:-2 = Der Aufruf des Webservices ist wegen Wartungsarbeiten nicht möglich.
FinanzOnline ist temporär nicht verfügbar, es ist daher keine automatisierte Übermittlung möglich.
Die Wartungsarbeiten bei FinanzOnline müssen abgewartet werden, bitte kontrollieren Sie danach ob alle offenen Meldungen/Prüfungen erfolgreich durchgeführt werden konnten.
Beachten Sie hierbei auch unsere News zum Betriebsstatus.
RC:-3 = Es ist ein technischer Fehler aufgetreten.
Hierbei handelt es sich um einen technischen Fehler seitens FinanzOnline.
Kontaktieren Sie die BMF Hotline unter +43 50 233790
RC: 4 = Mit der angegebenen Seriennummer konnte beim angegebenen Vertrauensdiensteanbieter kein Zertifikat gefunden werden.
Bei manueller Anmeldung des Zertifikats bei FinanzOnline wurde entweder eine falsche Seriennummer eingetragen oder ein abweichender Vertrauensdiensteanbieter ausgewählt.
Sie können die Anmeldung des Zertifikats automatisch über das fiskaltrust.Portal durchführen, hierbei kann es nicht zu solchen Abweichungen kommen.
RC: 7 = Der Ordnungsbegriff im Zertifikat ist nicht dem registrierten Unternehmen zugeordnet. Wenden Sie sich bitte an Ihren Vetrauensdiensteanbieter.
Das Zertifikat wurde auf eine abweichende UID-Nummer personalisiert. Bitte kontrollieren Sie die UID-Nummer und erwerben ein neues Zertifikat, sollte dieses nicht korrekt personalisiert sein.
oder:
Sie haben einen WebService User im fiskaltrust.Portal eingetragen, welcher nicht zu Ihrem Unternehmen gehört. Prüfen Sie den WebService User oder legen Sie einen neuen in FinanzOnline an und aktualisieren Sie diesen im fiskaltrust.Portal.
RC: B1= Die Registrierkasse mit der angegebenen Kassenidentifikationsnummer ist bereits registriert.
Es wurde in FinanzOnline bereits eine Kasse mit dieser KassenID angemeldet. Dies kann manuell direkt in FinanzOnline oder in einer vorangegangenen automatischen Meldung im fiskaltrust.Portal durchgeführt worden sein.
Achtung: FinanzOnline gleich nur die KassenID ab, eine Prüfung des AES-Schlüssels wird hier nicht durchgeführt. Sollte manuell ein abweichender AES-Schlüssel eingegeben worden sein, so ist keine korrekte Belegprüfung möglich.
RC: B5= Der angegebene Zeitpunkt darf nicht vor dem Zeitpunkt der letzten Statusänderung liegen.
Es wurde versucht eine Meldung (Ausfall- oder Wiederinbetriebnahme) abzusetzen, ohne die chronologische Reihenfolge zu beachten. Bei FinanzOnline werden Meldungen nur in der korrekten Reihenfolge akzeptiert, sollte zwischenzeitlich etwas manuell direkt in FinanzOnline gemeldet worden sein, so kann es bei den automatisierten Meldungen über das fiskaltrust.Portal zu einer solchen Fehlermeldung kommen.
Bitte kontrollieren Sie den aktuell gesetzten Status für Ihre Registrierkasse oder Ihr Zertifikat mittels Statusprüfung, sofern dieser mit dem tatsächlichen Status (in Betrieb oder ausgefallen) übereinstimmt, so markieren Sie die fehlgeschlagene Meldung als „ignorieren fehlgeschlagen“.
RC: B8= Nur in Betrieb befindliche registrierte oder ausgefallene Registrierkassen dürfen außer Betrieb genommen werden.
Es wurde versucht eine Registrierkasse außer Betrieb zu nehmen, welche noch nicht in Betrieb genommen wurde oder aktuell den Status außer Betrieb hat.
Sollte die Registrierkasse noch nicht in Betrieb genommen worden sein, so ist eine Außerbetriebnahme nicht notwendig, bitte markieren Sie die Meldung im fiskaltrust.Portal als „ignorieren fehlgeschlagen“.
Sollte die Registrierkasse temporär außer Betrieb genommen worden sein, so müssen Sie diese zunächst wieder in Betrieb melden (automatisiert über das fiskaltrust.Portal möglich) um Sie in Folge außer Betrieb zu nehmen.
Achtung – bei der Außerbetriebnahme handelt es sich um eine endgültige Abmeldung der Registrierkasse, sollten Sie einen temporären Ausfall melden wollen, so wählen Sie bitte die Option „als ausgefallen melden“.
RC: B9= Nur in Betrieb befindliche Registrierkassen dürfen als ausgefallen gemeldet werden.
Es wurde versucht eine Registrierkasse als temporär ausgefallen zu melden, welche noch nicht in Betrieb genommen wurde.
Kontrollieren Sie die Anmeldung Ihrer Registrierkasse bei FinanzOnline oder erstellen Sie eine automatisierte Inbetriebnahmemeldung im fiskaltrust.Portal. Anschließend kann der Ausfall automatisch gemeldet werden.
RC: B18= Nur in Betrieb befindliche oder ausgefallene Signaturerstellungseinheiten dürfen endgültig außer Betrieb genommen werden.
Es wurde versucht eine Signaturerstellungseinheit außer Betrieb zu nehmen, welche noch nicht in Betrieb genommen wurde oder aktuell den Status außer Betrieb hat.
Sollte die Signaturerstellungseinheit noch nicht in Betrieb genommen worden sein, so ist eine Außerbetriebnahme nicht notwendig, bitte markieren Sie die Meldung im fiskaltrust.Portal als „ignorieren fehlgeschlagen“.
Sollte die Signaturerstellungseinheit temporär außer Betrieb genommen worden sein, so müssen Sie diese zunächst wieder in Betrieb melden (automatisiert über das fiskaltrust.Portal möglich) um Sie in Folge außer Betrieb zu nehmen.
Achtung – bei der Außerbetriebnahme handelt es sich um eine endgültige Abmeldung der Signaturerstellungseinheit, sollten Sie einen temporären Ausfall melden wollen, so wählen Sie bitte die Option „als ausgefallen melden“.
RC: B19= Nur in Betrieb befindliche Signaturerstellungseinheiten dürfen als ausgefallen gemeldet werden.
Es wurde versucht eine Signaturerstellungseinheit als temporär ausgefallen zu melden welche noch nicht in Betrieb genommen wurde.
Kontrollieren Sie die Anmeldung Ihrer Signaturerstellungseinheit bei FinanzOnline oder erstellen Sie eine automatisierte Inbetriebnahmemeldung im fiskaltrust.Portal. Anschließend kann der Ausfall automatisch gemeldet werden.
Fehlermeldung: Obwohl der vorliegende Beleg gesetzeskonform zustande gekommen ist, war die Registrierkasse zum Belegerstellungzeitpunkt laut FinanzOnline als „ausgefallen“ gemeldet. Bitte melden Sie das Ende des Ausfalls über FinanzOnline.
Es wurde ein Beleg zur Prüfung übermittelt, welcher korrekt erstellt und signiert ist, allerdings zu einem Zeitpunkt als die Registrierkasse als temporär ausgefallen gemeldet war.
Kontrollieren Sie den aktuellen Status Ihrer Registrierkasse bei FinanzOnline (automatisiert über das fiskaltrust.Portal möglich) und erstellen Sie, falls notwendig, einen neuen Beleg sobald die Kasse wieder in Betrieb gemeldet wurde.
Fehlermeldung: Der vorliegende Startbeleg passt nicht zum aktuellen Stand der Registrierung Ihrer Registrierkasse in FinanzOnline.
Es wurde ein Startbeleg geprüft, welcher zu einem Zeitpunkt erstellt wurde, an dem die Registrierkasse nicht korrekt bei FinanzOnline angemeldet war.
Prüfen Sie die Anmeldung der Registrierkasse in FinanzOnline und führen Sie diese ggf. erneut durch (automatisiert über das fiskaltrust.Portal möglich). Sollte dies nicht ausreichen um den vorliegenden Startbeleg korrekt zu prüfen, so ist die Erstellung eines neuen Starbelegs erforderlich. Kontaktieren Sie unseren Support.
Fehlermeldung: Der vorliegende Beleg kann nicht gültig geprüft werden, da die im maschinenlesbaren Code angegebene Kassenidentifikationsnummer keiner über FinanzOnline registrierten Kasse zugeordnet werden konnte.
Es wurde ein Startbeleg zur Prüfung übermittelt, welcher zu einem Zeitpunkt erstellt wurde, an dem die Registrierkasse nicht oder nicht korrekt bei FinanzOnline angemeldet war.
Prüfen Sie die Anmeldung Ihrer Registrierkasse in FinanzOnline und führen Sie diese ggf. (erneut) durch (automatisiert über das fiskaltrust.Portal möglich). Sollte bei der Anmeldung ein falscher AES-Schlüssel angegeben worden sein, so ist dieser in FinanzOnline zu berichtigen bevor eine korrekte Prüfung möglich ist.
Fehlermeldung: Der vorliegende Beleg konnte nicht gültig geprüft werden, da die zur Belegerstellung verwendete Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit laut FinanzOnline nicht auf Ihr Unternehmen registriert wurde.
Es wurde ein Startbeleg zur Prüfung übermittelt, welcher zu einem Zeitpunkt erstellt wurde, an dem die Signaturerstellungseinheit nicht oder nicht korrekt bei FinanzOnline angemeldet war.
Prüfen Sie die Anmeldung Ihrer Signaturerstellungseinheit in FinanzOnline und führen Sie diese ggf. (erneut) durch (automatisiert über das fiskaltrust.Portal möglich). Sollte bei der Anmeldung eine falsche Zertifikatsseriennummer oder ein abweichender Vertrauensdiensteanbieter angegeben worden sein, so ist dies in FinanzOnline zu berichtigen, bevor eine korrekte Prüfung möglich ist.
fiskaltrust Statuscodes der Meldungen sowie Belegprüfungen im Portal K
FinanzOnline Meldungen | |
---|---|
done | Meldung/ Statusabfrage erfolgreich an FinanzOnline übermittelt |
new | Meldung empfangen, noch nicht verarbeitet |
redirect | Verarbeitung der Meldung begonnen, warte auf Rückmeldung von FinanzOnline |
incident | Verarbeitung der Meldung begonnen, kein Anspruch vorhanden. Erwerb einer Meldung RK oder SEE erforderlich. Upgrade auf Sorglos möglich. |
donemanual | Manuell eingetragener Status welcher signalisiert dass diese Meldungen durch den Steuerpflichtigen oder seinen steuerlichen Vertreter manuell in FinanzOnline durchgeführt wurde. |
duplicated | Interne Duplikatserkennung. Diese Meldung wird nicht ein zweites Mal an FinanzOnline übermittelt. |
duplicatedmanual | Manuelle Anwahl um Duplikate nicht weiter zu verarbeiten. |
duplicatedignore | Manuelle Anwahl um Duplikate nicht weiter zu verarbeiten. |
donebyconsultant | Manuelle Anwahl für Meldungen welche durch den Berater / steuerlichen Vertreter in FinanzOnline durchgeführt wurden. |
failed | Keine Meldung an FinanzOnline, die Rückmeldung in den Details enthält weitere Informationen. |
failedignore | Manuelle Anwahl um eine fehlgeschlagene Meldung nicht erneut zu verarbeiten. |
FinanzOnline Belegprüfungen | |
valid | Dieser Beleg wurde korrekt geprüft. |
new | Belegprüfung empfangen, noch nicht verarbeitet |
incident | Verarbeitung der Belegprüfung begonnen, kein Anspruch vorhanden. Erwerb einer FOn Belegprüfung erforderlich. Upgrade auf Sorglos möglich. |
redirect | Verarbeitung der Meldung begonnen, warte auf Rückmeldung von FinanzOnline. |
validmanual | Manuell eingetragener Status welcher signalisiert dass dieser Beleg durch den Steuerpflichtigen oder seinen steuerlichen Vertreter erfolgreich manuell in FinanzOnline geprüft wurde. |
validbyconsultant | Manuelle Anwahl für Belegprüfungen welche durch den Berater / steuerlichen Vertreter in FinanzOnline durchgeführt wurden. |
invalid | Belegprüfung fehlerhaft, die Rückmeldung in den Details enthält weitere Informationen. |
invalidignore | Manuelle Anwahl um eine fehlgeschlagene Belegprüfung nicht erneut zu verarbeiten. |
invalidbyconsultant | Manuelle Anwahl um eine fehlgeschlagene Belegprüfung nicht erneut zu verarbeiten. |
invalidmanual | Manuelle Anwahl um eine fehlgeschlagene Belegprüfung nicht erneut zu verarbeiten. |
duplicated | Interne DuplikatserkennungDiese Meldung wird nicht ein zweites Mal an FinanzOnline übermittelt. |
duplicatedignore | Manuelle Anwahl um Duplikate nicht weiter zu verarbeiten. |
Diese Inhalte sind urheberrechtlich und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von fiskaltrust weiter verwendet werden. Alle Preise und Informationen vorbehaltlich Irrtum und Änderungen. Stand 04.04.2019.
Welche Zahlungsmethoden gibt es im fiskaltrust.Shop?
Welche Probleme können bei FON-Meldungen für KassenBetreiber auftreten?
expand_moreWelche Zahlungsmethoden gibt es im fiskaltrust.Shop?
Im fiskaltrust.Shop ist die Bezahlung für Endkunden ausschließlich mit elektronischem Sepa oder PayPal möglich. Nur dadurch ist die Abwicklung von jährlich wiederkehrenden Zahlungen für die Abonnements möglich. Da PayPal höhere Gebühren zur Folge hat, freuen wir uns über die Bezahlung mittels Sepa-Lastschrift. :-)
- Sepa: Diese Zahlungsmethode wird durch den Anbieter SlimPay elektronisch abgewickelt. Die Bezahlung kann innerhalb weniger Minuten direkt beim Checkout aus unserem fiskaltrust.Shop eingerichtet werden. Hierfür benötigen Sie keine Kreditkarte sondern lediglich die Zugangsdaten für Ihr Bankkonto.
- PayPal: Bei PayPal kann die Bezahlung dadurch erfolgen, dass Sie Geld auf Ihr PayPal-Konto überweisen und dieses Guthaben dann für die Bezahlung verwendet. Bei PayPal kann alternativ auch eine Kreditkarte bzw. ein Bankkonto hinterlegt werden und die Zahlung dann von diesem Konto abgebucht wird. Die Verbindung einer privaten Kreditkarte mit einem betrieblichen PayPal-Konto ist auch möglich um die Bezahlung dann in der Buchhaltung Ihres Unternehmens als Barzahlung (an die/den UnternehmerIn bzw. DienstnehmerIn) aufzunehmen. Steuerberater buchen dies meist über ein „Verrechnungskonto“ ein. Dies stellt für eine ordnungsgemäße Buchhaltung kein Problem dar.
Achtung: Eine einmal gewählte Zahlungsmethode kann für dieses Produkt auch in den Folgejahren nicht mehr geändert werden! Das Produkt muss gekündigt und ein neues Produkt gekauft werden.
Bei Fragen hilft Ihnen das Support-Team gerne weiter.
Interessante Informationen von PayPal
- Wie sorgt PayPal für meine Sicherheit?
- Kostenlose Anmeldung bei PayPal:
- Wie füge ich ein Bankkonto oder eine Kreditkarte hinzu?
- Wie kann ich Geld auf mein PayPal-Konto einzahlen?
- Warum soll ich meinem PayPal-Konto ein Bankkonto oder eine Kreditkarte hinzufügen?
Welche Probleme können bei FON-Meldungen für KassenBetreiber auftreten?
Beim BMF steht das "Handbuch Registrierkassen in FinanzOnline" als Erläuterung zur Verfügung.
FinanzOnline Meldungen (FON-Meldungen)
Welche Arten von Nachrichten gibt es?
- Folgende FinanzOnline-Meldungen sind gesetzlich durch die RKSV vorgeschrieben:
- Anmeldung einer Registrierkasse
- Anmelden einer Signaturerstellungseinheit
- Ausfall einer Registrierkasse
- Ausfall einer Signaturerstellungseinheit
- Wiederinbetriebnahme einer Registrierkasse
- Außerbetriebnahme einer Registrierkasse
- Außerbetriebnahme einer Signaturerstellungseinheit
- Prüfung eines Startbelegs
- Prüfung eines Jahresbelegs
- Sind diese Nachrichten wichtig?
Diese Meldungen und Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen daher durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann zu einer Finanzstrafe von bis zu EUR 5.000 führen.
Wie kann ich diese Kommunikation durchführen?
- Meldungen:
- Automatisiert aus der Registrierkasse mit einem Sorglos-Paket über das fiskaltrust.Portal
- Manuell über die FinanzOnline Webseite
- Prüfungen
- Automatisiert aus der Registrierkasse mit einem Sorglos-Paket über das fiskaltrust.Portal
- Manuell mit einem Smartphone und der BMF Belegcheck-App
Wer kann diese Kommunikation durchführen?
- Der Unternehmer oder ein Dienstnehmer. Der Unternehmer ist auch für die korrekte Durchführung verantwortlich.
- Steuerberater
- fiskaltrust über das automatisches Meldungssystem mit dem entsprechenden Produkt
Wer kann bei Problemen weiterhelfen?
Je nachdem, wer für die Durchführung zuständig ist, können dies verschiedene Personen sein.
Frage | Ansprechpartner | Information |
---|---|---|
Gesetzliche Verpflichtungen und allgemeine sowie spezielle Fragen zum Stand der Meldungen über FinanzOnline | Steuerberater | Steuerberater sollten über FinanzOnline auf die Registrierkassen-Meldungen Ihrer Klienten zugreifen können. Zur Automatisierung über das fiskaltrust.Portal kann über FinanzOnline ein WebService-Benutzer eingerichtet werden. |
Allgemeine Fragen zu FinanzOnline sowie zum individuellen Stand der Meldungen und Belegprüfungen | FinanzOnline-Hotline des BMF | https://www.bmf.gv.at/services/finanzonline/fon-hotline.html |
Bei Fragen zur Bedienung der Kassa (z.B. Erstellung eines Jahresbeleges) | Ihr KassenHändler, bzw. KassenHersteller | fiskaltrust kann Ihnen keine Hinweise zur Verwendung Ihrer Registrierkasse geben. |
Bei Fragen zur Durchführung von automatischen Meldungen | FAQ | Wissensdatenbank im fiskaltrust.Portal https://portal.fiskaltrust.at/KBArticle/Search. // Meldungen, die nicht automatisiert (durch das Sorglos.Paket) weitergeleitet wurden, hier eine Übersicht aller erstellten Meldungen https://portal.fiskaltrust.at/AccountProfile/ATFon // Hier können Sie einen Bericht erstellen https://portal.fiskaltrust.at/posoperator/atfonreport // Im Falle der kostenfreien Nutzung unserer Meldungsdienste können Ihnen am ehestens Ihr/e SteuerberaterIn weiterhelfen. |
Häufige Fehlerursachen bei Verwendung des fiskaltrust-Portals
- "Ungültige FON-Zugangsdaten, es gibt verschiedene Benutzer bei Finanz Online." Für den fiskaltrust.Service funktioniert nur ein Benutzer für den Registrierkassen-Webservice. Alle anderen Benutzer sind dafür nicht geeignet. Bitte prüfen Sie auch, ob die Daten korrekt eingegeben wurden.
- "Kein Anspruch aus CRM" Der KassenBetreiber hat kein Sorglos-Paket bzw. keine einzelnen FON Meldungen erworben
- Sicher der richtige Benutzer, aber trotzdem funktioniert die Kommunikation nicht. Bei Kleinunternehmern, die umsatzsteuerbefreit sind, kann es sein, dass das Null-Ust-Signal nicht gesetzt ist. In diesem Fall muss man beim zuständigen Finanzamt anrufen und die Korrektur beantragen.
* Rechtsgrundlagen: https://www.fiskaltrust.at/rechtsgrundlagen
Gibt es Stellungnahmen zu einzelnen Sachverhalten im Zuge von Finanzamt-Prüfungen bei einem KassenBetreiber?
expand_moreFAQ für fiskaltrust.Partner zur Unterstützung im Zuge von Finanzamt-Prüfungen
Bei diesem Inhalten handelt es sich um eine interne Information ausschließlich für fiskaltrust.Partner* deren Weitergabe strengstens untersagt ist. Diese Seite wird laufend überarbeitet.
fiskaltrust.Partner sind PosCreator (Registrierkassenhersteller), PosDealer (Registrierkassenhändler) und Consultant (z.B. Steuerberater und Bilanzbuchhalter) welche den Status ausschließlich nach Abschluss der Verträge unter https://portal.fiskaltrust.at/AccountProfile erhalten. Es sind daher die Bestimmungen dieser Verträge – insbesondere zur Geheimhaltung – zu beachten.
fiskaltrust hat in Abstimmung mit den hierfür zuständigen Gremien (wko-ubit bzw. BMF) die Produkte und Prozesse exakt auf diese Vorgaben abgestimmt.
Diese FAQ sollen allgemein gültige Stellungnahmen zu diversen Fehlerdetails aus Prüfungen des Finanzamtes geben. Leider steht uns der – in den Vorhalten des Finanzamtes erwähnte – Leitfaden des Finanzamtes mit der Beschreibung der Fehler nicht zur Verfügung. Daher können wir darauf keinen direkten Bezug nehmen.
Viele Rechtsgrundlagen finden Sie unter https://www.fiskaltrust.at/rechtsgrundlagen
Stellungnahmen zu den Prüfungsergebnissen des Finanzamtes
Bitte beachten Sie diese wichtigen Support-Hinweise!
Vielen Dank, dass Sie die folgenden Hinweise beachten! fiskaltrust leistet ausschließlich Support gegenüber dem Hersteller. Der Hersteller und fiskaltrust sichern sich gegenseitig Unterstützung zumindest in jenem Ausmaß und in jener Qualität zu, als diese Unterstützung auch den jeweiligen Kunden im Rahmen der Nutzungsverträge zugesichert wird.
- FAQ auf dieser Website - benutzen Sie bitte die Suchfunktion unter https://docs.fiskaltrust.cloud/doc/faq/qna/market-at.html
- Im fiskaltrust.Portal kann die vorhandene Wissensdatenbank nach Artikeln durchsucht werden. Bitte geben Sie hierzu ganz oben bei „Suche…“ den Suchtext ein und beginnen Sie die Suche mit ENTER.
Dem fiskaltrust-Support ist es rechtlich (z.B. aufgrund des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes) nicht gestattet, steuerliche Beratung im Einzelfall zu übernehmen. Daher empfehlen wir, dass Sie sich zur individuelle Beratung an Ihren Steuerberater wenden.
Falls Sie als fiskaltust.Partner weiter Fragen oder Anregungen haben, können Sie uns gerne unter info@fiskaltrust.at kontaktieren.
Support-Anfragen können dem anfragenden Unternehmen als Beratungsleistungen entsprechende dem Entgeltblatt https://www.fiskaltrust.at/entgeltblatt in Rechnung gestellt werden.
Folgende Kontrollen werden durch das Finanzamt durchgeführt
- Belegkontrollen
- Ein Nullbeleg wird aus der Registrierkasse erstellt und mit der Belegcheck-App des Finanzamtes geprüft.
- Diese Belege sind (derzeit noch) nicht bei den gespeicherten Belegen im FinanzOnline des Steuerpflichtigen abrufbar
- Kassennachschau – Formular KN1b
- Im Zuge der Kassennachschau wird mitunter auch das DEP7 (.json-Datei) abverlangt.
- Export des DEP7 — ist im nächsten Punkt beschrieben
Export und Übergabe des Datenerfassungsprotokolls (DEP7) an das Finanzamt
Export des DEP7 durch den KassenBetreiber und Prüfung durch das Finanzamt.
- Export des DEP7
- Es gibt folgende Möglichkeiten, das DEP7 zu exportieren:
- Bei lokalem fiskaltrust.Service (Signature.Card oder Signature.Box)
- Das DEP7 kann direkt über den fiskaltrust.Service der lokalen Registrierkasse exportiert werden.
- Bei geringer Hardware-Performance (z.B. Waagenkassen, Mobilen Systemen) und großen Datenbanken (viele Belege) kann es vorkommen, dass der lokale Datenexport nicht möglich ist. (Eine Verbesserung wird derzeit bereits getestet.)
- Das DEP7 kann direkt über den fiskaltrust.Service der lokalen Registrierkasse exportiert werden.
- Bei online fiskaltrust.Service (Signature.Cloud)
- Abhängig von der Registrierkassensoftware können die Daten des DEP7 über die Programmoberfläche der Registrierkasse exportiert werden.
- Falls die Registrierkasse mit einem Sorglos.Paket ausgestattet ist, werden die Belegdaten für das DEP7 online bei fiskaltrust und daher extern unveränderbar gespeichert. In diesem Fall kann der Export des DEP7 aus dem fiskaltrust.Portal erstellt werden. Da fiskaltrust täglich mehr als 1,5 Millionen Belege verarbeitet, kann dies – besonders bei großen Datenbanken (vielen Belegen) – auch mehrere Tage in Anspruch nehmen. Als Sorglos-Kunde beachten Sie bitte die Support-Hinweise in den FAQ.
- Bei lokalem fiskaltrust.Service (Signature.Card oder Signature.Box)
- Es gibt folgende Möglichkeiten, das DEP7 zu exportieren:
- Das DEP ist im Datenformat JSON (UTF8) auf einem bereitzustellenden Datenträger zur Verfügung zu stellen.Alternativ kann in Fällen, in denen ein Datenerfassungsprotokoll auf einem externen Server (auch wenn der Serverplatz einem anderen Unternehmen gehört) geführt wird, die Bereitstellung der o.a. Daten auch dadurch erfolgen, dass die Zugangsdaten zum externen Server zur Verfügung gestellt werden, wenn damit die Berechtigung und Möglichkeit zum Download bzw. Export der Daten einhergeht und die Verwendung dieser Daten gewährleistet ist. Auch bei der Nutzung von Servern, die sich nicht in Österreich befinden, ist sicherzustellen, dass entweder die Daten auf einem externen Datenträger oder dieZugangsdaten bereitgestellt werden. Die Zurverfügungstellung der DEP-Daten kann über einen Remotezugriff oder einen Zugriff in den Räumlichkeiten des Unternehmens erfolgen, wobei es auch zulässig ist, davor das DEP auf einen externen Datenträger zu exportieren bzw. den Export via Internet (zB: Dropbox, Secure FTP) zur Verfügung zu stellen.Die Bereitstellung der Daten, bzw. Zugangsdaten hat ohne unnötigen Aufschub, d.h. unmittelbar, wenn eine Person mit Zugriffsberechtigung anwesend ist bzw. längstens innerhalb von zwei Werktagen nach vorheriger Verständigung der Abgabenbehörde zu erfolgen.Bei Glaubhaftmachung der Unzumutbarkeit der Einhaltung dieser Frist, kann diese in der Einzelfallbetrachtung auch verlängert werden.Die Dauer der Zugriffsmöglichkeiten der Organe der Abgabenbehörden beschränkt sich auf die für das Abgabenverfahren notwendige Erhebungstätigkeit für die Feststellung der wahren Abgabenbemessungsgrundlagen. Sie ist dementsprechend einzelfallbezogen zu gewähren. (siehe Erlass Kapitel 3.2.1.3.)
- Zur Erstellung des DEP7 hat der Steuerpflichtige unter bestimmten Umständen mindestens 2 Werktage, oder auch länger Zeit. (siehe Erlass Kapitel 3.2.1.3. Export der DEP-Daten „Die Bereitstellung der Daten, bzw. Zugangsdaten hat ohne unnötigen Aufschub, d.h. unmittelbar, wenn eine Person mit Zugriffsberechtigung anwesend ist bzw. längstens innerhalb von zwei Werktagen nach vorheriger Verständigung der Abgabenbehörde zu erfolgen. Bei Glaubhaftmachung der Unzumutbarkeit der Einhaltung dieser Frist, kann diese in der Einzelfallbetrachtung auch verlängert werden.
Prüfung des Datenerfassungsprotokolls (DEP7) durch das Finanzamt
Prüfung des DEP7 durch das Finanzamt.
Kontrolle des Datenerfassungsprotokolls (DEP7) über die Registrierkassendatenbank (RKDB) durch das Finanzamt
Das Finanzamt sendet das Datenerfassungsprotokoll (DEP7) an das Bundesrechenzentrum. Dort wird die technische Kontrolle der .json-Datei nach § 7 Abs 3 RKSV bzw. Z 3 der Anlage zur Verordnung durchgeführt.
Das Ergebnis der Kontrolle mit etwaigen Belegfehlern wird dann wieder von der/dem PrüferIn des Finanzamtes z.B. durch eine html-Datei mit der Überschrift „Digitale Datenanalyse mit ACL“ an das Unternehmen übergeben.
- Diverse Fehlerhinweise werden vom Finanzamt oft auch als Excel-Tabellen übergeben.
- In der Spalte „Leitfaden“ der Ergebnistabelle erfolgt der Hinweis auf das Kapitel eines Leitfaden des Finanzamtes. Leider steht uns dieser Leitfaden des Finanzamtes mit der Beschreibung der Fehler nicht zur Verfügung. Daher können wir darauf keinen direkten Bezug nehmen.
fiskaltrust kann Sie bei der Prüfung bzw. bei der Vorbereitung darauf individuell unterstützen. Die individuellen Dienstleistungen finden Sie in unserem Entgeltblatt.
Barzahlung einer offenen Ausgangsrechnung - Diverse Varianten
Beschreibung des Geschäftsvorfalls
- Der Kunde kauft ein Produkt und bezahlt später
- Es wird kein Barbeleg erstellt
- Es wird eine Ausgangsrechnung erstellt
- Dies ist nicht registrierkassenpflichtig, daher keine Signatur
- Ein paar Tage später kommt der Kunde zufällig vorbei und bezahlt diese Ausgangsrechnung mit Bargeld
- Entsprechend der BAO und RKSV wird ein Barbeleg erstellt.
- Variante A: Die Kassa kann dies nur als Verkauf eines Produktes und somit als neuerlichen Umsatz erfassen. Eine RegK war bislang grundsätzlich nur dazu da, dass der Umsatz ermittelt wird und nicht das inkassierte Bargeld gezählt. Die RKSV stellt in diesem Fall eine Abweichung von diesem Grundsatz dar. Als Lösung wird bei RegK auch für den Zweck der Erfassung der Bezahlung einer offenen Ausgangsrechnung oft ein „normaler“ Artikel (z.B. „Bezahlung Offene Rechnung“) angelegt. Dieser Artikelverkauf wird lediglich in den Abrechnungen (Tag, Monat, …) gesondert dargestellt (z.B. Spartenumsatz) und muss nur aufgrund der Auslegung des BMF registrierkassenpflichtig beurteilt werden. In diesem Fall muss dieser Artikelumsatz nachträglich für den Zweck der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die USt herausgerechnet werden.
- Variante B: Moderne RegK haben mitunter eine spezielle Funktion zur Erfassung dieser Anforderung aufgrund der Auslegung des BMF. Dies bedeutet, dass die Auswertung (Tag, Monat) aus der RegK entsprechend dieser Beurteilung erfolgt und keine nachträgliche Korrektur der Bemessungsgrundlage der USt erforderlich ist.
- Variante C (ft-decision 33A2): RegK, welche Teil eines ERP-Systems sind, gleichen im Zuge der Bezahlung einer Ausgangsrechnung einen offenen Posten (Debitor) aus. In diesem Fall wird keine Leistung erfasst, daher ist kein Umsatz in der Kassa enthalten, es wird der Beleg mit dem Umsatz EUR 0,- erstellt und demnach systemkonform der Betrag „0“ signiert.
Weitere Variationen der Varianten sind dadurch gegeben, dass die Leistung im Falle der Bezahlung einer Ausgangsrechnung nach Umsatzsteuersätzen getrennt werden kann, aber nicht getrennt werden muss:
- Umsatz getrennt nach Steuersätzen (20%, 10%, 13%, 0%, besonderer) der Ausgangsrechnung
- Umsatz wird zur Gänze im Steuersatz 0% erfasst
Beurteilung des Geschäftsvorfalls durch fiskaltrust:
Das BMF hat diese Geschäftsvorfälle abweichend von der systematischen Beurteilung – es handelt sich beim Unternehmen nicht jedenfalls um einen Umsatz – als registrierkassenpflichtig beurteilt.
Der fiskaltrust.Service hat dies daher nach den Vorgaben des BMF umgesetzt. In jedem Fall wird dieser Geschäftsvorfall signiert. Abhängig von der Variante wird der Summenzähler erhöht oder nicht.
Zur technischen Umsetzung dieser nicht systemkonforme Ausnahme, wurde im fiskaltrust.Service eine Ausnahmeregel programmiert. Dies führt dazu, dass jede technische Variante der RegK (A, B, oder C) durch der fiskaltrust.Service korrekt abgebildet wird.
Die OP-Verwaltung der Ausgangsrechnungen wird üblicherweise nicht in der RegK umgesetzt geführt. Daher müsste z.B. in der Variante A ein eigener Artikel angelegt werden, welcher den offenen Posten (Ausgangsrechnung) ausgleicht, einen neuerlichen Umsatz erfasst und an den fiskaltrust.Service sendet ohne dabei einen erneuten Ust-pflichtigen Umsatz auszulösen.
Nachdem es sich bei der Zahlung eines bereits erfassten Umsatzes (Ausgangsrechnung) nicht um einen erneuten Umsatz handeln kann, ist es unserer Meinung nach in diesem Fall korrekt diesen Beleg mit dem Betrag 0 zu signieren.
Der Zweck des Gesetzes und der RKSV ist in jeder dieser Varianten eingehalten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Verkettung der Belege im Sinne der RKSV wird in jeder Variante korrekt durchgeführt und auch die Protokollierung der Registrierkasse selbst (DEP131) entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Daher ist das DEP7 und die Signaturerstellungseinheit aus technischer Sicht fehlerfrei.
Die Umsätze werden gesetzeskonform dokumentiert. Dies ist auch dadurch begründet, dass der Summenzähler – durch die Vorgaben des BMF – definitionsgemäß nicht dem Umsatz (laut UVA) entsprechen muss und es systembedingte Abweichungen gibt. Daher kann es zu keiner negativen Beurteilung kommen.
Beispiel zur Variante C/ii:
Bezahlung einer offenen Ausgangsrechnung Variante C Variation ii: Da keine Leistung verkauft wird, ist die Belegsumme durch den OP-Ausgleich EUR 0,-.
Der fiskaltrust.Service beantwortet diesen Geschäftsvorfall automatisch mit der Entscheidung „decision 33A2“. Daher wird aufgrund der Ausnahme (A2) ein grundsätzlich nicht zu signierender Beleg signiert.
Allgemeine Informationen zum Summenspeicher (Umsatzzähler)
Der Umsatzzähler weist den fortlaufend, kumulierten Betrag der signaturpflichtigen Belege seit Inbetriebnahme der Kasse aus. Aus dem Umsatzzähler ist keine Herleitung des USt-pflichtigen Umsatzes möglich.
Auszug aus
Erlass des BMF vom 04.08.2016, BMF-010102/0029-IV/2/2016, BMF-AV Nr. 123/2016gültig ab 04.08.2016
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Im Summenspeicher (Umsatzzähler) der Registrierkasse sind alle nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Beträge eines zu signierenden Beleges mit ihren Bruttowerten vor der Signierung vorzeichengetreu aufzusummieren. Dies gilt auch für die freiwillig signierten Belege und auch für Stornobuchungen (Minusvorzeichen), nicht jedoch für Trainingsbuchungen. Sollten daher beispielsweise Kassenentnahmen freiwillig signiert werden, muss der Umsatzzähler in Höhe des entnommenen Betrages vermindert werden. Die Aufnahme der Beträge in den Umsatzzähler hat auch dann zu erfolgen, wenn die Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit ausgefallen ist.
Der Umsatzzähler ist als Summenzähler Teil der Sicherheitseinrichtung einer Registrierkasse und für Umsatzanalysen nur in Verbindung mit den weiteren, in der Registrierkasse aufgezeichneten Daten (DEP) vorgesehen. Der Umsatzzähler ist wie das DEP eindeutig einer Registrierkasse zugeordnet. Jede Registrierkasse muss über genau einen Summenspeicher verfügen.
Der Umsatzzähler darf als Teil der Sicherheitseinrichtung nur für die Abwicklung eines zu signierenden Geschäftsvorfalles oder im Zuge der Initialisierung der Registrierkasse durch die Kassensoftware verändert werden.
3.2.11 | Inhaltlicher Fehler | Belege des verarbeiteten DEP beinhalten Fehler in der Berechnung des Umsatzzählers
- Hierbei handelt es sich um technisch bedingte Rundungsfehler.
- Die Einzelwerte in den 5 Ust-Spalten sowie der Umsatzzähler werden jeweils gesondert gerundet.
- Diese Fehler können nicht verhindert werden. Dieser Umstand wurde mit dem BMF besprochen und als unbedeutend beschrieben.
- Die Belegverkettung sowie die Signaturerstellung ist hierdurch nicht negativ beeinflusst.
Daher handelt es sich bei dieser Fehleranmerkung um keinen rechtlich bedeutenden Fehler.
3.2.12 | Inhaltlicher Fehler | Belegfolge nicht chronologisch | Belege des verarbeiteten DEP beinhalten Fehler in der chronologischen Belegfolge
- Bedeutung: Bei einem Belege ist der Belegerstellungszeitpunkt (Zeitpunkt der Signatur) nicht nach sondern vor dem vorhergehenden Beleg in der Belegkette.
- Daher stimmt die chronologische Reihenfolge nicht.
- Dies kann mit dem fiskaltrust.Service nur dann passieren, wenn die Zeit des Computers, auf dem der Service läuft, nicht synchron ist.
- Oft geschieht dies im Zuge einer manuellen Änderung der Uhrzeit. Daher, wenn man eine falsche Uhrzeit auf dem Computer (auch um ein paar Sekunden) richtig stellt.
- Dies kann ebenso aufgrund einer automatischen Änderung der Uhrzeit durch das Betriebssystem geschehen.
- Durch das manuelle oder automatische Zurückstellen der Uhrzeit beim der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit
- Da die Belegverkettung durch die kryptographische Signatur nicht verletzt ist, handelt es sich bei dieser Fehleranmerkung um keinen rechtlich bedeutenden Fehler. Alleine dieser Fehler ist für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit nicht von Bedeutung.
3.2.20 | Inhaltlicher Fehler | Im DEP wurden Startbelege gefunden, die nicht zu diesem DEP passen
- Dies beschreibt einen Fehler, welcher durch den Versuch der Erstellung eines Startbelegs bei ausgefallener Signaturerstellungseinheit (SEE) entsteht.
- Daher wurde der erste Startbeleg nicht korrekt signiert.
- Der erste gültige Startbeleg kann nur mit funktionsfähiger Signaturerstellungseinheit erstellt werden.
- Daher ist der erste signierte Startbeleg der gültige Startbeleg.
- Die davor liegenden nicht korrekten Startbelege werden als Startbelege gewertet, welche nicht zu diesem DEP passen.
Daher handelt es sich bei dieser Fehleranmerkung um keinen rechtlich bedeutenden Fehler.
3.2.21 | Statusfehler | Belege des verarbeiteten DEP beinhalten Unterschiede im Status der Registrierkasse zwischen RKDB und Beleg
Bedeutung: Während eines Zeitabschnittes in dem ein Ausfall einer Registrierkasse über FinanzOnline gemeldet wurde, werden auch ordnungsgemäß signierte Belege erstellt.
Es gibt in vielen Fällen mehrere Eingabestationen. Wenn beispielsweise nur eine Eingabestation keine Datenverbindung zum fiskaltrust.Service aufbauen und daher nicht signierten kann, arbeiten die weiteren Eingabestationen dennoch ordnungsgemäß weiter. Die händische Erfassung der Belege kann weiter über die Eingabestation erfolgen. Dies ist durch das BMF gedeckt: FAQ-Sammlung, AK-Sitzung Kassensoftware 28.10.2016 zu 3.6.1. Punkt 54 „Wenn die Registrierkasse ausfällt und weiterhin über die Eingabestationen erfasst werden kann, so ist in der Registrierkasse eine Nacherfassung samt Signatur vorzunehmen.“
Bei den fiskaltrust-Sorglos-Produkten wird immer eine Online-SEE (mit)verwendet. Diese SEE fällt nach den SLA von fiskaltrust nie aus.Dieser Zustand ist nach dem Erlasse Kapitel 3.6.1. 2. Absatz zulässig:“Bei einer Zuordnung mehrerer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten zu einer oder mehreren Registrierkassen kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt (nach einem der folgenden Belege und dem Erkennen der wiederhergestellten Funktionsfähigkeit der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit) erfolgen.“Dies stellt daher keinen Fehler dar. Lt. Meinung der Gremien sind diese Prüfungsergebnisse lediglich als „Fehlerhinweis“ zu sehen und bedeuten nicht, dass gegen die Bestimmungen verstoßen wurde.
Weiter Information zu möglichen Abweichungen der Uhrzeit auf der Registrierkasse von der Zeit des fiskaltrust.Service: Da der fiskaltrust.Service nicht jedenfalls auf der gleichen Hardware wie die Registrierkassensoftware betrieben wird, kann es oft zu Abweichungen kommen. Dies bedeutet, dass der Zeitpunkt der Erstellung des Belegs in der Registrierkasse vom Zeitpunkt der Erstellung des Belegs durch das fiskaltrust.Service (Zeitpunkt der Signatur) voneinander abweichen kann.
3.2.22 | Statusfehler | Signatureinheit | Belege des verarbeiteten DEP beinhalten Unterschiede im Status der Signatureinheit zwischen RKDB und Beleg
Falls auf dem Beleg die Meldung „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“ angemerkt wird, arbeitet das fiskaltrust.Service dennoch nach § 18 RKSV korrekt. Die Erstellung der Signatur ist jedoch im Zeitpunkt der Belegerstellung nicht möglich gewesen.
Durch das fiskaltrust.Service erfolgt keine Meldung von Ausfällen der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit über FinanzOnline
- Dies ist rechtlich in Ordnung.
- Da das fiskaltrust.Service nicht zu 100% feststellen kann, ob eine Registrierkasse oder nur die SEE defekt ist, meldet der fiskaltrust.Service immer einen Ausfall der Registrierkasse.
- Die rechtliche Deckung diese Vorgangsweise erfolgt durch § 18 (1) 9. RKSV, da nur die Ausfälle der Sicherheitseinrichtungen und nicht der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten zu melden sind.
- Ebenso der Erlasse Kapitel 3.6. 2. Absatz: „Lässt sich nicht konkret feststellen, ob die Registrierkasse oder die Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit defekt ist, kann allgemein der Ausfall der Registrierkasse gemeldet werden.“
- Da die Belege entsprechend der RKSV mit einer Ersatzsignatur signiert wurden, wurde die Belegverkettung nicht verletzt. Es handelt sich bei dieser Fehleranmerkung um einen rechtlich zulässigen Fehler. Alleine dieser Fehler ist für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit nicht von Bedeutung.
Vorgangsweise des fiskaltrust.Services zur Meldung von Ausfällen von einer Dauer über 48 Stunden
Die Dauer eines Ausfalls wird durch den fiskaltrust.Service entsprechend der nacherfassten Belege ermittelt. Die rechtliche Deckung diese Vorgangsweise erfolgt durch den Erlasse Kapitel 3.6. 2. Absatz: „Von einem nur vorübergehenden Ausfall der Sicherheitseinrichtung in der Registrierkasse ist jedenfalls bei Stromausfall, planmäßigen Wartungsarbeiten und anderen Ereignissen auszugehen, die zu einer Funktionsunfähigkeit der Sicherheitseinrichtung führen, d**ie nicht länger als 48 Stunden andauert.“ Anbei ein Beispiel:
2.5.2018, 8:00 Uhr:
- Eine Kasse kann technisch nicht mit dem fiskaltrust.Service kommunizieren. (z.B. Netzwerk ausgefallen)
- Die Kasse bekommt daher keine Rückmeldung und gilt somit als ausgefallen. (Ausfall Registrierkasse) Da der Ausfall noch nicht länger als 48 Stunden andauert, muss bisher noch keine FinanzOnline-Meldung durchgeführt werden.
- Die während des Ausfalls erstellten Belege werden in einem Protokoll der Kasse gespeichert, solange nicht korrekt nacherfasst wurde.
- Der KassenBetreiber dreht die Kasse (Computer) am Abend ab.
5.5.2018, 07:00 Uhr
- Der Computer und das Kassenprogramm wird neu gestartet.
- Die Verbindung mit dem fiskaltrust.Service ist wieder intakt.
- Die Belege werden daher korrekt signiert.
5.5.2018 18:00 Uhr:
- Der KassenBetreiber nimmt einen Tagesabschluss vor.
- Da nicht signierte Belege vorliegen, beginnt die Kassensoftware automatisch mit der Nacherfassung der ausgefallenen Belege.
- Entsprechend der fiskaltrust.Schnittstellenbeschreibung wird die Nacherfassung der Belege durch einen Nullbeleg abgeschlossen.
- Der Nullbeleg wird um 18:08 erstellt und korrekt signiert.
- Beginn-Ausfall: Der Zeitpunkt des Beginns des Ausfalls wird aus dem Datum und der Uhrzeit des ersten nacherfassten Belegs ermittelt.
- Ende-Ausfall: Der Zeitpunkt des Endes des Ausfalls wird aus dem Zeitpunkt der Erstellung der Signatur des Sammelbelegs ermittelt.
FinanzOnline-Meldung
- Eine Meldung über den Ausfall und eine Meldung über die Wiederinbetriebnahme erfolgt nur, wenn der Ausfall länger als 48h andauert.
- Beginn-Ausfall: 2.5.2018 8:00 Uhr
- Ende-Ausfall: 5.5.2018 18:07 Uhr
- Eine Meldung über den Ausfall und eine Meldung über die Wiederinbetriebnahme erfolgt nur, wenn der Ausfall länger als 48h andauert.
Zu den FinanzOnline-Meldungen Die Dokumentation der FinanzOnline-Schnittstelle (Webservice) beinhaltete keine Informationen zu diversen, in der Praxis auftretenden, Situationen. Erst im Laufe des Jahres 2017 bis jetzt wurden aufgrund unserer Anmerkungen durch das BMF in der Registrierkassendatenbank (RKDB) RKDB diverse Änderungen vorgenommen. Der genaue Inhalt sowie der Zeitpunkt dieser Änderungen ist uns nicht bekannt. Daher sind z.B. folgende Situationen eingetreten:
Diverse Belege, welche z.B. aufgrund von Zeitunterschieden am Registrierkassen-Computer für FinanzOnline vor der Registrierung der Registrierkasse (RegK) oder der Signaturerstellungseinheit (SEE) gelten, werden nicht angenommen. Auch im Hinblick auf die Verschiebung durch die Sommerzeit, wurde vom BMF eine Toleranz von bis zu 1 Stunde +15 Minuten versprochen. Dies scheint in einigen Fällen nicht der Fall zu sein.
Meldungen über Ausfälle und Wiederinbetriebnahmen, welche älter als 48 Stunden + eine Woche waren, wurden nicht von FinanzOnline übernommen. Dies wurde dadurch begründet, dass die entsprechende Meldung, nach Erlassmeinung des BMF – innerhalb dieser Zeit übermittelt werden sollte. Eine ordnungsgemäße Meldung war daher technisch nicht möglich. Daher sind diese Meldungen zum Status der Registrierkasse nicht über FinanzOnline abfragbar und der Status der Registrierkasse in diesem Zeitraum dauerhaft falsch.
Die Reihenfolge der Meldungen wurde strikt vorausgesetzt. Die Meldung einer Wiederinbetriebnahme vor der Meldung eines Ausfalls wurde von der RKDB nicht akzeptiert. Da dies in der Beschreibung des Webservice nicht dokumentiert war, konnten tausende Meldungen durch fiskaltrust nicht korrekt durchgeführt werden. Dies führt zu einem nicht korrekten Status der Registrierkasse in der RKDB gegenüber der Sicherheitseinrichtung bzw. den Belegen. Durch das fiskaltrust.Service wird der korrekte Status der Sicherheitseinrichtung jedoch nachvollziehbar dokumentiert. Der KassenBetreiber hat keine Möglichkeit zum Eingriff in diese Daten und diese gelten daher als ordnungsgemäß.
Da alle Maßnahmen ergriffen wurden um die Registrierkasse entsprechend der RKSV zu betreiben, kann kein Vorsatz vorliegen. Daher kann dies zu keiner Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 (1) FinStrG (bis zur 5.000 Euro) führen. Dies betrifft beispielsweise einen nicht korrekt gemeldeten Zeitraum eines Ausfalls.
- Folgende weitere speziellen Situationen sind durch den fiskaltrust.Service ebenfalls abgedeckt:
- Der Sammelbeleg kann nicht signiert werden.
- Während des Ausfalls werden Belege korrekt signiert.
- Während der Nacherfassung von ausgefallenen Belegen können korrekt signierte Belege erstellt werden. Diese werden im DEP7 als korrekte Belege exportiert.
Meldung über FinanzOnline innerhalb von einer Woche
Es kann die Situation eintreten, dass die Registrierkasse die Nacherfassung von Belegen nicht innerhalb einer Woche nach dem Ausfall abschließen kann.
In diesen Fällen kann die FinanzOnline-Meldung nicht binnen einer Woche durchgeführt werden.
Die rechtliche Deckung dieser Vorgangsweise ist gemäß 3.6. 3. Absatz im Erlass gegeben: „Ohne unnötigen Aufschub erfordert im Allgemeinen eine Meldung längstens binnen einer Woche.“ Die automatisierte Verarbeitung im Portal ist nicht als „unnötiger Aufschub“ zu bewerten.
Diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von fiskaltrust weiter verwendet werden. Alle Preise und Informationen vorbehaltlich Irrtum und Änderungen. Stand 20.09.2019.
Hinweise zur Einladung von Betreibern durch Händler?
Fragen & Antworten im fiskaltrust.Portal?
Belegmerkmale nach UStG, BAO und RKSV?
expand_moreHinweise zur Einladung von Betreibern durch KassenHändler?
Es wurde eine falsche Mailadresse für die Einladung eingegeben
Der KassenHändler kann den Link zur Einladung über https://portal-sandbox.fiskaltrust.at/PosOperator/PosOperatorsHistory |Kassenbetreiber|Einladungen|Protokoll|grauer Button „Link in die Zwischenablage kopieren“ abfragen. Der Link aus der Zwischenablage kann manuell in eine E-Mail eingefügt und an eine beliebige (neue) E-Mail-Adresse versendet werden.
- Die „falsche“ E-Mail-Adresse bleibt weiterhin der Anmeldename zum Login des KassenBetreibers.
- Die E-Mail-Adresse des (primären) Kontaktes kann dieser bei der ersten Anmeldung über die Stammdaten im Portal selbständig ändern.
Alternative: Sie legen einen neuen KassenBetreiber mit der korrekten E-Mail-Adresse an.
Die Einladungs-E-Mail kommt nicht an oder wurde gelöscht
Der KassenHändler kann den Versand der Einladung über https://portal-sandbox.fiskaltrust.at/PosOperator/PosOperatorsHistory |Kassenbetreiber|Einladungen|Protokoll selbst nochmals auslösen. Dies erfolgt über den Button "Einladung nochmals senden" oder den Button "Link in die Zwischenablage kopieren". Der Link aus der Zwischenablage kann manuell in eine E-Mail eingefügt und an eine beliebige (neue) E-Mail-Adresse versendet werden.
Der KassenBetreiber hat sich als Benutzer angemeldet, es gibt jedoch keine Zuordnung zum KassenHändler
Der Benutzer kann im Portal über https://portal-sandbox.fiskaltrust.at/PosOperator/PosDealerConsultantSearch einen KassenHändler oder (Steuer)Berater suchen und an diesen eine Anfrage zur Zuordnung erstellen. Diese Anfrage erscheint dann im Portal des KassenHändlers und kann durch diesen dort angenommen werden.
Ein bereits eingeladener KassenBetreiber ist im Protokoll nicht sichtbar
Über die Suchfunktion kann unter https://portal-sandbox.fiskaltrust.at/PosOperator/PosOperatorsHistory im Protokoll gesucht werden. Sollte der KassenBetreiber auch hier nicht sichtbar sein, versuchen Sie den KassenBetreiber erneut einzuladen.
Fragen & Antworten im fiskaltrust.Portal?
Diverse Fragen & Antworten findet man im fiskaltrust.Portal in der Wissensdatenbank.
Die Artikel können auch über das „Suche …“ links oben im Portal gesucht werden.
Welche Belegmerkmale sind nach UStG, BAO und RKSV vorgeschrieben?
Eine Übersicht, welche Belegmerkmale sind nach UStG, BAO und RKSV vorgeschrieben sind, finden Sie hier: https://www.fiskaltrust.at/wp-content/uploads/2017/07/170703_ft-Belegmerkmale.pdf
Was ist die wichtigste Erstinformation für KassenHersteller (PosCreator) in AT
expand_moreErstinformationen und diverse FAQ zur Anbindung der fiskaltrust.Middleware sowie zur Anmeldung und Konfiguration in https://portal.fiskaltrust.at.
Allgemeines, Geschäftsmodell
- Die fiskaltrust.Sicherheitseinrichtung (Middleware) ist eine kostenlose und standardisierte technische Umsetzung der Fiskalisierung (Signatur, QR-Code, Datenerfassungsprotokoll, …) für AT, DE und FR
- Das optionale Sorglos-Paket kostet dem Endkunden EUR 360,- pro Jahr bei lokale Anwendung sowie EUR 288,- pro Jahr für die Cloud-Anwendung
- Produktübersicht: https://www.fiskaltrust.at/entgeltblatt
- Für diese Produkte gibt es Großmengen-Preise für KassenHändler.
- Die fiskaltrust.Sicherheitseinrichtung kann vom Kunden jedoch auch kostenlos verwendet werden!
- Eine etwaig notwendige lokale Hardware wie z.B. Chip-Karte mit Leser ist nicht kostenlos inbegriffen.
- Alle Produkte sind über https://portal.fiskaltrust.at/shop erhältlich
Entwickler-Dokumentation
- Die aktuelle Dokumentation zu unserer POS-Schnittstelle finden Sie für unter https://docs.fiskaltrust.cloud.
- Die Kommunikation zwischen Kassensoftware und der Middleware funktioniert so, dass die Belegdaten aus der Kassensoftware an das iPos-Interface gesendet, dort verarbeitet (Summenzähler, Datenerfassungsprotokoll, QR-Code, …) und danach die ursprünglichen Belegdaten mit dem Response der Middleware auf den (jetzt RKSV konformen) Beleg gedruckt werden.
- In der Dokumentation ist auch ein github-repository mit Beispielen, wie unsere Sicherheitseinrichtung von der Kasse angesprochen wird, für verschiedene Programmiersprachen verfügbar. Test-Installationen können bei in https://portal-sandbox.fiskaltrust.at kostenfrei generiert werden.
- Es stehen auch Nuget Packages zum Download bereit.
Diverse Tutorials sind als Videos unter https://youtube.com/c/fiskaltrust verfügbar.
Registrierung
- Für unsere Partnerschaft ist die kostenfreie Registrierung sowie der Abschluss der Rolle als KassenHersteller unter https://portal.fiskaltrust.at erforderlich.
FAQ - AT
- Rechtsgrundlagen und Links zu den relevanten Gesetzen: https://www.fiskaltrust.at/rechtsgrundlagen
- Infos gibt es für registrierte Partner auch unter https://portal.fiskaltrust.at/ - „Download“ und „Fragen und Antworten“
Kontakt: info@fiskaltrust.at
Was habe ich als KassenHändler oder KassenBetreiber beim Erstellen, Prüfen und Aufbewahren des Jahresbeleges zu beachten?
Was habe ich bei der elektronische Aufbewahrung von Sonderbelegen (Start-, Jahres- und Schlussbeleg) zu beachten?
Welche Datensicherungen sind in AT durch die BAO und die RKSV vorgeschrieben?
Wie geht fiskaltrust mit personenbezogenen Daten um? Ist eine Vereinbarung als Auftragsdatenverarbeiter zu unterschreiben?
Sind Freikarten zu signieren? (z.B. Skilift, Veranstaltung)
Wie werden Einzweck- oder Mehrzweckgutscheine ab 1.1.2019 definiert?
Gibt es eine Sonderregelung für Automaten in AT?
expand_moreWas habe ich als KassenHändler oder KassenBetreiber beim Erstellen, Prüfen und Aufbewahren des Jahresbeleges zu beachten?
Wichtige Information für alle KassenBetreiber, -händler, -hersteller oder -berater!
Nutzer von Registrierkassen haben am 31. Dezember jeden Jahres den Jahresbeleg zu erstellen, zu prüfen und danach aufzubewahren (§ 8 RKSV). fiskaltrust ermöglicht die vollautomatisierte Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung.
Details
- Erstellen des Jahresbeleges durch Ihre Registrierkasse Die Erstellung des Jahresbeleges erfolgt über eine spezielle Funktion (z.B. Menüpunkt) Ihrer Registrierkasse. Hierbei handelt es sich um einen speziellen Nullbeleg und NICHT um einen Jahresbericht, der die Umsätze des Jahres zusammenfasst. Der Jahresbeleg soll (anstelle des Monatsbeleges) am 31.12. des Jahres für jede Registrierkasse (jede angemeldete fiskaltrust.Queue) erstellt werden. Daher soll der Jahresbeleg nach dem letzen Beleg das Jahres und vor dem ersten Beleg des Folgejahres erstellt werden. Auch bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr gilt der 31.12.. Bei manchen Registrierkassen erfolgt die Erstellung des Jahresbeleges automatisch bei anderen ist ein manueller Aufruf durch den Benutzer erforderlich. Falls Ihre Registrierkasse über das Internet mit fiskaltrust verbunden ist, wird der Jahresbeleg an das fiskaltrust.Portal übermittelt und Sie werden per E-Mail über die Erledigung der Prüfung (Sorglos) oder die weiter erforderlichen Schritte zur Prüfung informiert. Sollte der Jahresbeleg nicht zeitgemäß erstellt worden sein, so ist der für die Verzögerung verantwortliche Umstand zu dokumentieren und die Erstellung des Jahresbeleges unverzüglich nachzuhohlen.
- Prüfung des Jahresbeleges Die Prüfung des Jahresbeleges sollte spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres erfolgen. Diese Prüfung kann manuell oder automatisiert durch fiskaltrust erfolgen: – Manuell mit der BMF Belegcheck-App am Smartphone. Hierfür muss vorab ein Authentifizierungscode über FinanzOnline angefordert werden. Dies – sowie auch die Prüfung – kann auch durch Ihren Steuerberater erfolgen. – Wir empfehlen die automatisierte Prüfung über Ihr fiskaltrust.Portal. Diese Leistung ist unter anderem in den fiskaltrust.Sorglos-Paketen enthalten, kann jedoch auch als Einzelleistung erworben werden. Bitte beachten Sie diese Frist! Falls Sie den Jahresbeleg nach dem 15. Februar prüfen oder die verpflichtende Aufbewahrung nicht durchführen, könnte dies als Finanzordnungswidrigkeit bestraft werden. Diese Belegprüfung ist in den Sorglos.Paketen enthalten.
- Aufbewahrung des Jahresbeleges über mindestens 7 Jahre Der Jahresbeleg ist als Ausdruck aufzubewahren oder kann elektronisch durch fiskaltrust archiviert werden. Achtung: Bei einem Ausdruck auf Thermopapier lässt sich die Haltbarkeit über 7 Jahre oft nicht garantieren. Diese elektronische Archivierung ist in den Sorglos.Paketen enthalten.
- Externe Sicherung des Datenerfassungsprotokolls aus der Registrierkasse Die gesetzlich vorgeschriebene externe Sicherung des Datenerfassungsprotokolls (DEP7) kann durch Sie manuell oder über fiskaltrust vorgenommen werden. Das Datenerfassungsprotokoll muss im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt, in dem gesetzlich definierten Exportformat, innerhalb von 2 Werktagen, zur Verfügung gestellt werden. Diese externe Sicherung ist in den Sorglos.Paketen enthalten.
Arbeiten Sie schon sorglos? Fragen Sie bei Ihrem KassenHändler nach dem Sorglos.Paket oder erwerben Sie es selbst zu Ihrer Registrierkasse.
Technische Voraussetzungen
- Der Jahresbeleg muss korrekt signiert sein. Sollte z.B. die Signaturerstellungseinheit ausgefallen sein, ist dies zu dokumentieren und die nochmalige Erstellung sowie die Prüfung des Jahresbeleges unmittelbar nach Ende dieses Ausfalles nachzuholen. Mit fiskaltrustlassen sich diese Ausfälle meist durch Erstellung eines Nullbeleges aus der Registrierkasse beenden.
- In Ihrem Kassensystem ist eine Funktion oder ein Menüpunkt z.B. „Erstellung Jahresbeleg“ verfügbar.
Bei Fragen zur Erstellung des Jahresbeleges kontaktieren Sie bitte Ihren Kassenbetreuer, -händler oder -hersteller.
Sonderfälle mit abweichender Regelung
- Kassaabschluss nach Mitternacht: Sie betreiben ein Geschäft, das am 31.12. über Mitternacht hinaus Barumsätze erwirtschaftet. Dann dürfen Sie den Jahresbeleg nach Geschäftsschluss (Tagesabschluss), bzw. unmittelbar vor Beginn des nächstfolgenden Geschäftstages (innerhalb einer Woche), erstellen. Grundsätzlich sollte die Erstellung des Jahresbeleges mit dem Jahresabschluss der Registrierkasse (und der Buchhaltung) zusammenfallen.
- Saisonbetrieb: Sie betreiben einen Saisonbetrieb und Ihr letzter Barumsatz ist bereits vor dem Monat Dezember angefallen (zB im September), so kann der Jahresbeleg bereits in einem Vormonat oder auch vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im neuen Jahr (vor dem ersten Beleg) erstellt werden. Nach Erstellung hat die Prüfung des Jahresbeleges (wie oben Punkt 2.) zu erfolgen.
- Schlussbeleg: Ein Schlussbeleg löst ebenfalls eine Belegprüfung aus und ist somit gleichzeitig der letzte Jahresbeleg für die Kasse.
Umfangreiche rechtliche Informationen finden Sie unter https://www.fiskaltrust.at/rechtsgrundlagen
Stand 8.12.2017
Was habe ich bei der elektronische Aufbewahrung von Sonderbelegen (Start-, Jahres- und Schlussbeleg) zu beachten?
Frage: Muss ein Sonderbeleg (Start-, Jahres- oder Schlussbeleg) unbedingt ausgedruckt und in Papierform gespeichert werden?
Antwort: Wenn man alle Bestimmungen einhält, kann die Aufbewahrung ausschließlich elektronisch erfolgen. Dies ist mit den speziell darauf ausgerichteten fiskaltrust.Sorglos-Produkten einfach möglich.
Rechtsgrundlagen
§ 6 Abs 4 RKSV – Startbeleg „… Das Prüfergebnis ist zu protokollieren und mit dem Startbeleg gemäß § 132 BAO aufzubewahren.“
§ 8 Abs 3 RKSV – Jahresbeleg „… auszudrucken, zu prüfen und gemäß § 132 BAO aufzubewahren.“
§ 17 Abs 8 RKSV – Schlussbeleg „… Der Schlussbeleg ist auszudrucken und gemäß § 132 BAO aufzubewahren.“
In § 132 Abs 2 BAO steht hierzu: „… kann die Aufbewahrung auf Datenträgern geschehen, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist.“
Was bedeutet das?
Die zur Archivierung verwendete IT-Anwendung muss analog zur IT-Buchführung die Kriterien ordnungsmäßiger Buchführung erfüllen.
Die elektronische Aufbewahrung ist rechtlich zulässig, wenn alle Maßnahmen der Ordnungsmäßigkeit eingehalten sind. Nach dem Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS/DV1 Kap. 4.6. Aufbewahrung) sind dies technische und organisatorische Maßnahmen.
Eine besondere Anforderung wird an die Unveränderbarkeit gestellt (KFS/DV1 Kap. 3.8.) „… Ab dem technischen Buchungszeitpunkt darf eine Buchung bei Verwendung der regulären Anwendungsfunktionalität nur mehr über eine Stornobuchung rückgängig gemacht werden. … Bei der Verwendung von IT-Buchführungen ist zu berücksichtigen, dass die Unveränderbarkeit und die Nachvollziehbarkeit allfälliger Änderungen nicht nur auf Ebene der IT-Anwendung, sondern auch auf anderen Ebenen (z.B. Datenbank) sicherzustellen sind. Rein mit technischen Mitteln ist das Kriterium der Unveränderbarkeit typischerweise nicht umzusetzen, daher bedarf es in der Regel zusätzlicher organisatorischer Maßnahmen. Ferner hat dieser Grundsatz u.a. zur Folge, dass Änderungen in buchführungsrelevanten Einstellungen oder die Parametrisierung der Software und Änderungen von Stammdaten zu protokollieren sind.“
Eine wichtige organisatorische Maßnahme ist die Aufteilung der Maßnahmen zwischen Anwender, KassenHersteller, -betreuer und fiskaltrust als Manipulationsschutzanbieter.
Das BMF fordert beim Jahresbeleg zudem, dass die Prüfung über das Registrierkassen-Webservice an FinanzOnline übermittelt werden muss.
Diese Forderungen führt immer wieder dazu, dass das Finanzamt die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeit alleine durch den Anwender und den Softwarehersteller nicht akzeptiert. Zudem ist die geforderte Ordnungsmäßigkeit immer nur im Einzelfall bei jedem Anwender im Zuge einer Prüfung vom Finanzamt zu beurteilen. Ein Fehler kann zu einer Schätzung und einer Steuernachzahlung führen.
Die gleichen Anforderungen werden übrigens auch an die verpflichtende, zumindest vierteljährliche Sicherung auf einem externen und unveränderbaren Datenträger des Datenerfassungsprotokolls (DEP131 nach § 7 Abs. 3 RKSV) gestellt. „Die Daten des Datenerfassungsprotokolls sind zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen externen Medium unveränderbar zu sichern. Diese Sicherung ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.“
Genau auf die Erfüllung dieser Vorgaben ist fiskaltrust spezialisiert. Über das fiskaltrust.Portal wird die ordnungsgemäße und revisionssichere Aufbewahrung online in der Cloud vollautomatisiert erledigt. Falls Sie noch kein entsprechendes Produkt verwenden, kann es über Ihren Kassenbetreuer oder direkt im fiskaltrust.Shop erworben werden.
Diese Zusammenfassung kann nur einen Überblick zu den relevanten Rechtsgrundlagen darstellen, die hier zu finden sind: https://www.fiskaltrust.at/products/consulting/rechtsgrundlagen/ § 132 BAO: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR30007067/NOR30007067.pdf RKSV: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40224480/NOR40224480.pdf Fachgutachten KFS/DV1: https://www.fiskaltrust.at/wp-content/uploads/2016/12/110500-52-KFS-DV1.pdf
Welche Datensicherungen sind in AT durch die BAO und die RKSV vorgeschrieben?
Eine Übersicht zu den Rechtsgrundlagen der Datenspeicherung bei Registrierkassen und Aufzeichnungssystemen ist hier zu finden:
UMFANG | RECHTSGRUNDLAGE | SPEICHERORT | EXPORT + SICHERUNG | INKRAFTTRETEN |
---|---|---|---|---|
1. Alle relevanten Daten | §§ 131 (3),132 (3) BAO | Kasse/System | Druck- oder Exportdatei | 2001 |
2. Protokollierung | § 131 (1) Z 6b BAO | Kasse/System | DEP-E131 | 2006+2016 |
3. Belegdaten | § 132a (3) BAO § 7 (3) RKSV | extern revisionssicher bei fiskaltrust möglich | RKSV-DEP | 1.1.2016 |
4. Maschinenlesbarer Code | § 7 RKSV + Anlage Z3 | extern revisionssicher bei fiskaltrust möglich | DEP7 (DEP-Export-Format) innerhalb von 2 Werktagen | 1.4.2017 |
Wie geht fiskaltrust mit personenbezogenen Daten um? Ist eine Vereinbarung als Auftragsdatenverarbeiter zu unterschreiben?
fiskaltrust hat im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung bereits Anfragen erhalten, wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen und ob wir Auftragsverarbeiter-Vereinbarungen unterfertigen.
Wir möchten dazu klarstellen, dass in unserem Geschäftsmodell die Übertragung personenbezogener Daten ausdrücklich ausgeschlossen ist und daher die Datenschutzgrundverordnung keine Anwendung findet.
Die Stamm- und Kontaktdaten unserer Nutzer verarbeiten mit dem Rechtsgrund der Erfüllung des Vertrages als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und nicht als Auftragsverarbeiter.
Es besteht daher keine rechtliche Grundlage zum Abschluss bzw. Unterschrift einer Auftragsverarbeiter-Vereinbarung.
Verweise:
- Datenschutzerklärung: https://www.fiskaltrust.at/datenschutzerklaerung
- AGB: https://www.fiskaltrust.at/agb
Sind Freikarten zu signieren? (z.B. Skilift, Veranstaltung)
Stellungnahme zu echten Freikarten
- Freikarten sind Produkte zum Preis von EUR 0,-
- Echte Freikarten haben KEINE Gegenleistung
- Die Abgabe einer echten Freikarte ist kein Umsatz, daher nicht registrierkassenpflichtig und auch nicht zu signieren.
Erläuterungen:
Aus dem Erlass das BMF zur Einzelaufzeichnungs- Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht 72122.1.X.X
2.4.4. Barumsatz iSd § 131b Abs. 1 Z 3 BAO
- „Gemäß § 131b Abs. 1 Z 3 BAO sind Barumsätze im Sinn dieser Bestimmung Umsätze, bei denen die Gegenleistung (Entgelt) durch Barzahlung erfolgt. Als Barzahlung gilt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen, die Hingabe von Barschecks sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen. Nicht als Barzahlung gelten Zahlungen mit Verrechnungsscheck oder Orderschecks (vgl. Abschnitt 2.4.14.).“
- „Der Begriff Barumsatz orientiert sich an § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 und gilt für Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.“
2.4.1.3. Nicht zu erfassende Geschäftsvorfälle
- „Der Erlass behandelt nur erfolgswirksame Geschäftsvorfälle, die auf die Losungsermittlung Auswirkungen haben. Geschäftsvorfälle, die auf die Losungsermittlung keine Auswirkung haben (zB Teilwertabschreibungen, Vermögensverlagerungen) und nicht im Rahmen elektronischer Aufzeichnungssysteme iSd § 131b BAO zu erfassen sind, sind somit nicht Gegenstand dieses Erlasses.“
2.4.2. Aufzeichnungspflichtige, nicht erfolgswirksame Vorgänge
- „Nicht erfolgswirksame Vorgänge, die Auswirkungen auf den Bargeldbestand der Kassa haben, wie zB Barentnahmen und Bareinlagen, sind zum Zweck der Überprüfung des Kassastandes aufzeichnungspflichtig. Auch durchlaufende Posten sind aufzeichnungspflichtig (vgl. dazu die Ausführungen in Abschnitt 2.4.2.1.).“
Alternativen/Hinweise:
- Falls die Bezahlung einer Freikarte z.B. mit einem Wertgutschein erfolgt, kann dies ebenfalls im fiskaltrust.Dienst abgebildet werden. Dies würde zu einer Signierung führen.
- Bei Verwendung des fiskaltrust.Service führt ein Beleg mit Umsatz EUR 0,- (cbChargeItems) sowie (Bar)zahlung mit EUR 0,- (cbPayItems) zur Signatur auf dem Beleg.
- Falls eine Gegenleistung (z.B. Entschädigung für eine Nutzung einer Liegenschaft) oder die Bezahlung mit einem Gutschein (Wert- oder Warengutschein) erfolgt, führt dies zu einer abweichenden Beurteilung.
- Die Beurteilung, welcher Geschäftsvorfall zivilrechtlich vorliegt, erfolgt nicht durch den KassenHersteller oder fiskaltrust sondern durch den Steuerpflichtigen selbst bzw. dessen beauftragte Rechtsberatung. Der fiskaltrust.Service kann bereits jetzt, die unterschiedlichen Geschäftsvorfälle korrekt abbilden und daher – soweit erforderlich – signieren.
Wie werden Einzweck- oder Mehrzweckgutscheine seit 1.1.2019 definiert?
Bislang war die Ausstellung von Gutscheinen zum späteren Bezug von Waren oder nicht konkretisierten Dienstleistungen noch kein steuerbarer Vorgang. Mit Einarbeitung der EU-RL wird ab 1.1.2019 unterschieden in Einzweck- oder Mehrzweckgutscheine, die eine unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung nach sich ziehen.
Einzweckgutscheine (bisher vergleichbar mit Wertgutscheinen)
- Einzweckgutscheine sind Gutscheine, bei denen der Ort der Leistung und die dafür geschuldete Umsatzsteuer bereits bei der Ausstellung feststehen (zB Gutschein für eine bestimmte Konzertkarte, bestimmtes Küchengerät eines Herstellers). Umsätze aus Einzweckgutscheinen werden zum Zeitpunkt der Übertragung des Gutscheines verwirklicht. Dies gilt auch dann, wenn der Gutschein durch einen Dritten übertragen wird oder später keine Einlösung erfolgt.
Mehrzweckgutscheine (bisher vergleichbar mit Leistungsgutscheinen)
- Bei Mehrzweckgutscheinen erfolgt die umsatzsteuerliche Leistung erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (Einlösung des Gutscheines) und nicht schon bei der Übertragung. Die Übertragung (Veräußerung) eines Mehrzweckgutscheins (zB Geschenkbons, Geschenkmünzen) durch Unternehmer, die zu einem späteren Bezug von Waren nach freier Wahl oder noch nicht konkretisierten Dienstleistungen berechtigt, stellt weder einen umsatzsteuerbaren Vorgang dar, noch unterliegt dieses Entgelt der Anzahlungsbesteuerung. Auch Gutscheine, die zum Bezug von Leistungen in verschiedenen Ländern berechtigen (mit unterschiedlichen Leistungsorten), stellen Mehrzweckgutscheine dar.
Bei Preiserstattungsgutscheinen (Gutscheine, die zu einer nachträglichen Vergütung berechtigen) und Preisnachlassgutscheinen (Gutscheine, die zum verbilligten Erwerb einer Leistung berechtigen) erfolgt die umsatzsteuerliche Leistung erst mit Einlösung der Gutscheine.
fiskaltrust.Service
Bei der Beurteilung des fiskaltrust.Service ob zu signieren ist oder nicht wurde diese Regelung bereits bisher berücksichtigt. Dennoch ist die korrekte Beurteilung, ob ein Geschäftsvorfall USt-pflichtig ist oder (noch) nicht, im Einzelfall zu beurteilen. Hierbei kann Ihr zuständiger Steuerberater Sie unterstützen.
fiskaltrust unterstützt gerne Ihren KassenHersteller bzw. -händler bei der korrekten Umsetzung.
Gibt es eine Sonderregelung für Automaten in AT?
Sonderregelungen für Automaten – was ist zu beachten?
§ 4 BarUV „(1) Bei Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten, die nach dem 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen werden, kann eine vereinfachte Losungsermittlung in Anspruch genommen werden, und besteht weder eine Registrierkassenpflicht nach § 131b BAO noch eine Belegerteilungspflicht nach § 132a BAO, wenn die Gegenleistung für die Einzelumsätze 20 Euro nicht übersteigt .
(2) Eine vereinfachte Losungsermittlung kann bei diesen Automaten durch eine zumindest im Abstand von 6 Wochen regelmäßig erfolgende Ermittlung und Aufzeichnung – der Anzahl der verkauften Waren anlässlich der Nachfüllung durch Bestandsverrechnung (Endbestand minus Anfangsbestand bzw. Nachfüllmenge) oder manuelle oder elektronische Auslesung der Zählwerkstände bei vorhandenen Zählwerken oder – der erbrachten Dienstleistungen durch manuelle oder elektronische Auslesung der Zählwerkstände bei vorhandenen Zählwerken
durchgeführt werden. Darüber hinaus sind anlässlich jeder Kassenentleerung, die zumindest einmal monatlich zu erfolgen hat, die vereinnahmten Geldbeträge je Automat zu ermitteln und aufzuzeichnen.“
- Es darf kein Umsatz über EUR 20 möglich sein
- Die verkauften Waren oder Dienstleistungen müssen ermittelt oder aufgezeichnet werden
- Auslesung eines vorhandenen Zählwerks
- oder wenn kein Zählwerk vorhanden ist durch Bestandsverrechnung
Wenn man ein Gerät hat, das Geld nimmt und Wechselgeld zurückgibt, wie eine Kaffeemaschine mit Münzwechsler, dann gilt das als Automat?
- Ein Automat muss autonom arbeiten, daher darf er kein Teil eines Kassensystems sein in dem die Barumsätze erfasst werden. Z.B. sind Bestell-Kioske in Restaurants meist Teil der Kasse.
Wie können die Umsätze aus dem Automaten aufgezeichnet werden?
Durch einen Beleg über die Berechnung
- Vereinfacht durch Rückrechnung aus dem ausgezählten End- (Stand der aktuellen Entleerung) und Anfangsbestand (Stand nach der letzten Entleerung) ermittelt werden.
- Die Ermittlung des Anfangs- und Endbestandes sowie der Tageslosung durch Rückrechnung muss nachvollziehbar und entsprechend dokumentiert werden.
Die Aufzeichnung erfolgt danach (siehe Kapitel 4 des
Durchführungserlaß zu den §§ 126 ff der Bundesabgabenordnung vom 22.5.1990
)
- z.B. durch Eintragung im Kassabuch als Eingang.
- In einem Betrieb mit Registrierkasse kann dies auch durch Erfassung des Umsatzes in der Registrierkasse erfolgen der dadurch in die Tageslosung einfließen.
Rechtsgrundlagen?
- Erlass Kapitel „6.4. Ausnahmen für Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten (§ 4 BarUV 2015)“
- Alle AT-Rechtsgrundlagen sind hier zu finden: http://www.fiskaltrust.at/products/consulting/rechtsgrundlagen/
Welches fiskaltrust.Produkt ist für meine Kasse optimal?
Was sind die Vorteile der Sorglos.Pakete?
Was ist der Unterschied der Sorglos.Pakete bei "Card" oder "Cloud"?
expand_moreWelches fiskaltrust.Produkt ist für meine Kasse optimal?
Bitte beachten Sie auch unsere umfangreiche Schritt für Schritt Anleitung „Leitfaden zur manipulationsgeschützten Registrierkasse“
Unsere beiden meistgefragten Produkte sind die lokale Signaturerstellungseinheit mit Signatur über eine lokale Smartkarte und die reine Cloudlösung SignatureCloud, bei der weder Hardware noch die fiskaltrust.Middleware lokal notwendig sind sondern die gesamte Technik in den fiskaltrust-Rechenzentren installiert ist. Es gibt bei uns viele Sonderkonfigurationsmöglichkeiten, die aber nur bei speziellen Fällen wie sehr hohem Belegaufkommen notwendig sind.
fiskaltrust.Bestseller | |
---|---|
Lokale Variante: SignatureCard #101 | Cloud Variante: SignatureCloud #4154-0209 |
Dafür benötigen Sie: - A-Trust SmartCard-SEE #109 - USB-Stick-Smartcard-Leser Gemalto K30 #112 - oder unser optionales All-In-One-Produkt: fiskaltrust.Sorglos AT #4154-0201 | Dafür benötigen Sie: - fiskaltrust.SignatureCloud inkl. OnlineSCU #4154-0205 - oder unser optionales All-In-One-Produkt: fiskaltrust.SignatureCloud inkl. Sorglos Paket AT #4154-0207 |
- Die fiskaltrust.Middleware (Software) muss im Firmennetzwerk installiert werden und benötigt Zugriff auf den USB-Stick. - Die Sicherheitseinrichtung (z.B. SmartCard+USB Stick) muss installiert werden (bei virtuellen Servern oft nicht so einfach) - Die Sicherheitseinrichtung (SmartCard) muss personalisiert werden. - Die fiskaltrust.Middleware muss (z.B. mit einem Template) für jede Kasse erstellt werden. - Dies ermöglicht meist stabile und gleichmäßige Signatur-Zeiten | - Keine lokale Installation notwendig - eine stabile Internetverbindung ist vorteilhaft um Ausfälle möglichst zu vermeiden - Einfach im Shop zu erwerben und einzurichten - Die Signatur-Zeiten sind von der Internetverbindung abhängig - Hohe Performance (Signaturen pro Sekunde) möglich |
VIELE HERSTELLER HINTERLEGEN GENAU DIE RICHTIGE PRODUKT-VARIANTE FÜR IHRE SOFTWARE BEI UNS IM SHOP.
WENN IHR HERSTELLER EIN PRODUKT EMPFIEHLT, SO SOLLTEN SIE GENAU DIESES PRODUKT ERWERBEN UM DIE INSTALLATION ZU VEREINFACHEN.
Zur gesetzeskonformen Anmeldung Ihrer Kassa durch fiskaltrust bei FinanzOnline benötigen Sie folgende Produkte:
Alternativ werden für Besitzer eines Sorglos.Paket (#4154-0201, #4154-0207) FinanzOnline-Meldungen (#215, #216, #217) unlimitiert durchgeführt*
Wer hilft mir bei der Entscheidung?
Mein KassenHersteller, bzw. mein KassenHändler
- Nur der KassenHersteller weiß, welche Produkte mit seinem System kompatibel sind. Zudem ist - je nach Architektur - oft eine Variante aus seiner Sicht zu bevorzugen. Daran sollte man sich auf jeden Fall orientieren um die Installations- und Betriebskosten möglichst gering zu halten.
Mein Systembetreuer
- Falls ihr KassenHersteller mehrere Alternativen unterstützt, können Sie unter diese Optionen wählen. Die Einrichtung unserer Produkte ist möglichst einfach gehalten. Auf Grund der vielen möglichen Varianten, die wir unterstützen, bietet sich abhängig von Ihrer IT-Landschaft die lokale oder die Cloud-Variante an. Folgende Überlegungen sind hier ausschlaggebend:
- Habe ich jemanden, der die lokale Einrichtung vornehmen kann und bei eventuellen Störungen die Ursache finden kann? Kann der USB-Kartenleser vor versehentlichem entfernen geschützt werden.
- Ist meine Internet-Verbindung stabil genug um eine ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten, habe ich eine sehr strikte Firewall, die hier zu beachten wäre.
- Kann ich ein Programm installieren, welches auf die USB Ports zugreifen kann.
- Habe ich eine unterstütze Betriebssystemversion für die lokale Variante (Windows XP – Windows 10, Windows Server 2003 – 2016, Linux, Mac OS)
- Benötigen Sie konstante und schnelle schnelle Signaturzeiten, so empfiehlt sich die lokale Variante, oder wenn Sie die Cloud Varianten der Signaturerstellungseinheiten. Diese Produkte garantieren hohe Signaturzeiten fiskaltrust.HSM (#241, #242, #244) buchen.
Mein Steuerberater
- Fragen Sie Ihren Steuerberater nach den gesetzlich notwendigen Funktionen. fiskaltrust optimiert diese Verpflichtungen und erhöht die Rechtssicherheit.
- Die fiskaltrust.Sorglos-Pakete (#4154-0201, #4154-0207) automatisieren auch diese gesetzlichen Anforderungen!
- Beachten Sie bitte unser Entgeltblatt und die Fair-Use-Policy
Was sind die Vorteile der Sorglos.Pakete?
Die fiskaltrust.Middleware gewährleistet die Gesetzeskonformität der Sicherheitseinrichtung entsprechend der BAO und der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV).
- Gesetzeskonformer Manipulationsschutz nach RKSV
- Verwaltung der Registrierkassen durch den KassenHändler im fiskaltrust.Portal
All-In-One: fiskaltrust.Sorglos-Pakete (#4154-0201, #4154-0207):
- Rechtssicherheit durch Automatisierung der wichtigsten Funktionen
Das fiskaltrust.Sorglos-Paket erhöht die Rechtssicherheit zur Einhaltung der Anforderungen aus der Bundesabgabenordnung durch Automatisierung der erforderlichen Maßnahmen über das Internet. Die wichtigsten Funktionen sind:
FinanzOnline-Meldungen = automatisierte Meldung über FinanzOnline
Anmeldung, Ausfall, Wiederinbetriebnahme, Abmeldung automatisiert über das fiskaltrust.Portal
- Signaturerstellungseinheiten
- Registrierkasse
RKSV-Belegprüfungen = automatisierte Prüfung über die Registrierkassen-Datenbank (RKDB)
- Startbeleg
- Jahresbelege
- Schlussbeleg werden automatisiert über das fiskaltrust.Portal geprüft.
PosArchiv:
- Chain-Checker = Automatisierte Erstellung und Konsistenzprüfung der Exporte RKSV-DEP7 bei jedem Monatsbeleg. Diese Prüfung ist wichtig um die zeitnahe Information über die korrekte Funktion der fiskaltrust.Middleware bis zum Export für das Finanzamt zu erhalten.
- E131-DEP Backup = automatisierte Online-Speicherung aller Belegdaten Es werden alle Belegdaten, welche an die Sicherheitseinrichtung gesendet werden, entsprechend dem § 131 BAO über eine temporäre Internet-Verbindung zeitnahe im Online-Speicher archiviert. Die Daten stehen über die gesamte Aufbewahrungsdauer z.B. auch für Betriebsprüfungen zur Verfügung.
- RKSV-DEP7 Backup = Revisionssichere Online-Speicherung Datenerfassungsprotokolls Die lokal gespeicherten Daten werden – entsprechend dem § 7 RKSV – über Internet zeitnah in einer österreichischen revisionssicheren Cloud gesichert. Dies erfüllt die vorgeschriebene externe und unveränderbare Speicherung der Daten über die gesetzliche Aufbewahrungsdauer und stellt diese z.B. bei Kontrollen der Finanzpolizei zur Verfügung.
RK-Online Backup-SEE = Eine Online-Signaturerstellungseinheit ist als Backup inkludiert.
Die Leistung wird jeweils jährlich im Vorhinein bezahlt und kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden.
Es gelten die Fair Use-Policy sowie die AGB der fiskaltrust consulting gmbh.
Was ist der Unterschied zwischen den Sorglos-Paketen "Card" und "Cloud"?
Der Registrierkassen-Hersteller gibt die für den Anwender möglichen Varianten vor. Daher kann fiskaltrust das zu verwendende Produkt nur über den KassenHersteller bzw. KassenHändler anbieten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihren Kassenbetreuer.
fiskaltrust.Hardware template #101 (offline): für fiskaltrust.SignatureCard
- Die Verwendung ist kostenlos und auch ohne Internet-Verbindung (offline) möglich.
- Bei SignatureCard läuft die fiskaltrust.Middleware auf der Registrierkasse oder im Kassennetzwerk
- Das Produkt kann um diverse Einzelprodukte oder um das Produkt fiskaltrust.Sorglos AT erweitert werden.
OHNE SORGLOS MIT SORGLOS
fiskaltrust.SignatureCloud #4154-0205 (online)
- Die Sicherheitseinrichtung wird über das Internet zur Verfügung gestellt.
- Die Verwendung kostet € 60,- pro Jahr, es ist eine stabile Internetverbindung sinnvoll.
Die Unterschiede
- Bei SignatureCloud läuft die fiskaltrust.Middleware in einem fiskaltrust-Rechenzentrum
- Auch diese Variante kann auf das Sorglos-Paket erweitert werden.
OHNE SORGLOS MIT SORGLOS
fiskaltrust.Sorglos AT #4154-0201:
- All-In-One-Sorglos-Paket für SignatureCard
- Die wichtigsten Ergänzungen für das kostenlose Produkt (siehe oben):
- Datensicherung von RKSV-DEP und E131-DEP + Export
- FinanzOnline-Meldungen
- Mögliche zukünftige z.B. Fibu-Schnittstelle, elektronischer Beleg, …
- Für dieses Produkt ist nur eine temporär verfügbare Internetverbindung notwendig.
Wo finde ich Support-Hinweise?
Wie kann Support von fiskaltrust bezogen werden?
expand_moreSupport-Information der fiskaltrust consulting gmbh
Vielen Dank, dass Sie die folgenden Hinweise beachten! Dadurch gelingt uns eine möglichst rasche und vollständige Bearbeitung Ihrer Anfrage!
fiskaltrust leistet ausschließlich Support gegenüber dem Hersteller. Der Hersteller und fiskaltrust sichern sich gegenseitig Unterstützung zumindest in jenem Ausmaß und in jener Qualität zu, als diese Unterstützung auch den jeweiligen Kunden im Rahmen der Nutzungsverträge zugesichert wird.
Lesen Sie bitte die per E-Mail oder im Internet zur Verfügung stehenden Informationen!
- https://www.fiskaltrust.at/faq
- Im fiskaltrust.Portal kann die vorhandene Wissensdatenbank nach Artikeln durchsucht werden. Bitte geben Sie hierzu ganz oben bei „Suche…“ den Suchtext ein und beginnen Sie die Suche mit ENTER.
Support-Anfragen können dem anfragenden Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
Erreichbarkeit der Support-Hotline:
- Wir bitten um Verständnis, dass die Antwortzeit – insbesondere bei komplexen Anfragen – auch mehrere Tage dauern kann.
- Bitte wählen Sie nur EINEN Weg zur Kommunikation:
- E-Mails werden von unseren Support-Mitarbeitern am schnellsten gelesen und bearbeitet. verwenden Sie hierzu ausschließlich die E-Mail-Adresse info@fiskaltrust.at
- Telefon: +43 (1) 5 330 330
- Support-Zeiten Di-Do 9-13 Uhr
Die Support-Leistungen umfassen
- Entgegennahme der Anfragen (elektronisch bzw. per Telefon)
- Qualifizierte Störungsbearbeitung im eigenen Zuständigkeitsbereich
- Weiterleitung von komplexeren Problemen an nachgelagerte Support-Einheiten
Grundsätzlich ist der KassenHändler, -Hersteller oder fiskaltrust jeweils für seine eigenen Kunden zuständig.
- Für die Installation und Inbetriebnahme der fiskaltrust-Sicherheitseinrichtung ist der KassenHersteller bzw . -händler zuständig.
fiskaltrust kennt die individuelle Konfiguration Ihrer Registrierkasse nicht, sondern stellt nur das optimale Produkt zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie daher Ihren persönlichen Betreuer
Wir stehen dem KassenHersteller bzw. -händler gerne unterstützend zur Seite
Erwerb der Produkte erfolgt ausschließlich über den
fiskaltrust.Webshop
- Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per PayPal oder Sepa-Zahlung.
- Bei PayPal kann eine Kreditkarte oder ein Bankkonto verwendet werden
- Bei Bestellung von Großmengen (ab ca EUR 2.000,-) können Sie vor der Abwicklung gerne mit uns Kontakt aufnehmen und per Banküberweisung zahlen.
Bankverbindung
Bitte beachten Sie dass unsere Rechnungen vollautomatisch durch die Zahlungsanbieter PayPal oder SlimPay (SEPA-Lastschrift) verarbeitet werden.
Oberbank AG IBAN: AT14 1515 0040 6106 8427 BIC/SWIFT-Code: OBKLAT2LXXX
SEPA-Support der Firma Slimpay
+49 30 30807129
Paypal-Konto
Ich habe im fiskaltrust.Portal auf der Sandbox eine TSE bestellt, aber erhalte keine Lieferung. Was ist da schiefgelaufen?
Im Webshop in der Sandbox sehe ich andere Produkte als im Produktions-Portal, teilweise auch mit anderen Preisen. Welche Informationen und Produkte sind korrekt?
expand_moreDie Sandbox ist für Integrations-, Test- bzw. Lernzwecke geeignet und stellt keine rechtsgültige Fiskalisierung von Belegen zur Verfügung.
Auch fiskaltrust testet auf der Sandbox neue Entwicklungen unter möglichst produktionsnahen Bedingungen. Im Zuge dessen werden z.B. Test-Produkte, Daten oder Informationen erzeugt, denen nie bestimmt ist, in Produktion zu gelangen.
Webshop Bestellungen von Hardware-Produkten werden in der Sandbox realitätsnah abgebildet, inklusive Auftragsbestätigung und Rechnungsversand, wobei die Rechnungen um den Vermerk ergänzt werden, dass es sich um eine Test-Rechnung aus der Sandbox-Umgebung handelt. Im Gegenzug zum Produktiv-Portal wird im Hintergrund der Bestell-Auftrag aus der Sandbox nicht an unseren Logistikpartner übermittelt.
In der Sandbox kommt daher keine rechtsverbindliche Beauftragung und auch kein Versand von Hardware zustande. "Echte" Bestellungen können ausschliesslich über den Webshop in Produktion durchgeführt werden.
Wenn Sie in ein verbundenes PosOperator Konto springen, sehen Sie die Enitlement-Produkte nur, falls folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
- PosOperator-Vertrag wurde unterschrieben
- Ausreichend Entitlements sind im PosDealer-Konto vorhanden
Der Start-Beleg muss als erster Beleg an den fiskaltrust.SecurityMechanism gesendet werden. Dadurch wird die entsprechende Queue initialisiert und alle weiteren Belege entsprechend den Gesetzen gesichert. Dieser Beleg erhält nur beim ersten Mal eine aussagekräftige Antwort vom fiskaltrust.SecurityMechanism, alle weiteren Start-Belege werden ignoriert und nicht beantwortet.
Der Stopp-Beleg ist für die geplante Außerbetriebnahme von Sicherheitsmechanismen und/oder Registrierkassen erforderlich. Mit diesem Beleg wird die Verkettung der Belege, das Summieren der Umsatzzähler und die fortlaufende Belegnummerierung angehalten. Er schließt auch das Datenerfassungsprotokoll ab.
Dieser Beleg erhält nur beim ersten Mal eine aussagekräftige Antwort vom fiskaltrust.SecurityMechanism. Nach Erhalt eines Stopp-Belegs wird die Queue endgültig und unwiderruflich geschlossen. Falls eine Quittung an eine geschlossene Warteschlange gesendet wird, sendet der fiskaltrust.SecurityMechanism keine positive Antwort.
Eine geschlossene Warteschlange kann mit einem Start-Beleg nicht mehr erneut eröffnet werden. Stattdessen muss eine neue Warteschlange erzeugt und mit einem eigenen Start-Beleg initialisiert werden.
Ein Null-Beleg ist für den fiskaltrust.Middleware ein universeller Datenträger und Speichermedium. Die Registrierkasse sendet einen Beleg mit einem leeren Produktblock (ftChargeItem) und einem leeren Zahlungsblock (ftPayItem), die logischerweise einen Gesamtbetrag von “0,00” enthalten.
Der fiskaltrust.SecurityMechanism sendet die erforderlichen Blöcke, z. B. den Belegkopf, den Produktblock und den Signaturblock in der Antwort. Diese Antwort wird entweder gedruckt oder elektronisch ausgegeben und muss archiviert werden.
Beispielsweise ist ein Start- oder Stoppbeleg ein Sonderfall eines Null-Belegs.
FAQs in English
The subscription for digital products offered by fiskaltrust has a validity date, which, upon expiration, enters a 3-month-long grace period. To ensure the continuity of service, the subscription must be extended before the end of the grace period. After the expiration of the grace period it will not be possible to extend the subscription via the portal and a request for assistance will have to be placed with the PosDealer to fiskaltrust.Customer Experience-team.
What will happen next: After receiving the request for assistance from the PosDealer, fiskaltrust.Customer Experience-team will manually update the expiration details of the subscription for a limited time, thus allowing the PosDealer or PosOperator to process the extension of the subscription in the usual way via the fiskaltrust.Portal. Upon the successful extension, fiskaltrust.Customer Experience-team will update the subscription details accordingly to match the original purchase and expiration dates.
What is the most important initial information for cash register manufacturers (PosCreator) in AT
expand_moreInitial information and various FAQ for the connection of the fiskaltrust.Middleware as well as for registration and configuration in https://portal.fiskaltrust.at.
General, business model
- The fiskaltrust.Middleware is a free and standardized technical implementation of fiscalization (signature, QR code, data acquisition protocol, ...) for AT, DE and FR
- The optional carefree package costs the end customer EUR 360 per year for local application and EUR 288 per year for cloud application
- Product overview: https://www.fiskaltrust.at/entgeltblatt (in DE)
- For these products there are bulk prices for cash register dealers.
- The fiskaltrust.Middleware can be used by the customer however also free of charge!
- Any necessary local hardware such as a chip card with reader is not included free of charge.
- All products are available through https://portal.fiskaltrust.at/shop
Developer documentation
- The current documentation for our iPOS-interface can be found at https://docs.fiskaltrust.cloud.
- The communication between the POS software and the middleware works in such a way that the receipt data is sent from the POS software to the iPos-interface, where it is processed (total counter, data acquisition protocol, QR code, ...) and then the original receipt data is printed with the response of the middleware on the (now RKSV compliant) receipt.
- The documentation also contains a github-repository with examples of how our security system is addressed by the cash register, for different programming languages. Test installations can be generated free of charge at in https://portal-sandbox.fiskaltrust.at.
- Nuget packages are also available for download.
- Various tutorials are available as videos at https://youtube.com/c/fiskaltrust
Registration
- For our partnership the free registration as well as the completion of the role as cash register manufacturer under https://portal.fiskaltrust.at is necessary.
FAQ - AT
- Legal basis and links to the relevant laws: https://www.fiskaltrust.at/rechtsgrundlagen
- Information is also available for registered partners at https://portal.fiskaltrust.at/ - "Download" and "Questions and Answers".
Contact us: info@fiskaltrust.at
* Was versteht man unter „zu Analysezwecken“?
* Wozu werden Daten auch über die Vertragsdauer hinaus gespeichert?
* Welche Dritte bzw. Partner sollen Zugriff auf Daten bekommen?
* Welche Daten werden verarbeitet?
* Wo werden die Daten verarbeitet?
* Wo werden die Daten gespeichert?
expand_moreQuestion
- Was versteht man unter „zu Analysezwecken“?
Question
- Wozu werden Daten auch über die Vertragsdauer hinaus gespeichert?
Question
- Welche Dritte bzw. Partner sollen Zugriff auf Daten bekommen?
Question
- Welche Daten werden verarbeitet?
Question
- Wo werden die Daten verarbeitet?
Question
- Wo werden die Daten gespeichert?
Metadata tags
lang-de, market-de, middleware, PosCreator, PosDealer
Rechte und Pflichten der Parteien laut Nutzungsvertrag
Hintergrund
Kassenhändler haben sich vermehrt mit der Frage an uns uns gewandt, wie der dritte Paragraph im Nutzungsvertrag zu verstehen ist: Der Betreiber erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Daten (Auftragsdaten und Massendaten) zu Analysezwecken verarbeitet und gespeichert werden dürfen, auch über die Vertragsdauer hinaus. Des Weiteren erklärt sich der Betreiber damit einverstanden, dass seine Daten, egal welcher Art, an Dritte bzw. Partner von fiskaltrust weitergegeben werden dürfen, sofern es für die Erfüllung der versprochenen Leistungen notwendig ist.
Querverweise
Im Rahmen der Erstanmeldung beim Portal der fiskaltrust gmbh ist ein Nutzungsvertrag zu unterzeichnen. Dieser ist bei der zweiten E-mail an eingeladene KassenBetreiber:
- als Anhang beigefügt
- sowie in deren Text hinterlegt bei "Der Inhalt des zugrunde liegenden Vertrags kann unter diesem Link abgerufen werden."
- KassenBetreiber, welche den Nutzungsvertrag unterzeichnet haben, finden diesen im Portal wieder unter Firma → Übersicht.
Die Fragen nach "Welche Daten ... " und Wo werden ..." finden Sie beantwortet in den FAQ unter An welchem Speicherort werden die Daten ... archiviert?
Erläuterung „zu Analysezwecken“:
fiskaltrust gmbh führt unterschiedlichste Arten von Analysen durch, die aufgrund ihrer Diversität nicht vollständig aufgezählt werden können. Hier eine beispielhafte Aufzählung:
- fiskaltrust gmbh führt zum Beispiel Analysen zur Ermittlung der benötigten Speicherkapazität durch. Dies ist einerseits notwendig, um genügend Speicherkapazität für alle eingehenden Belegdaten sicherzustellen und andererseits ist es wichtig für die Ermittlung der internen Kostenstruktur.
- Ein weiteres Beispiel wäre die Durchführung einer Analyse der in Umlauf gebrachten Produkte, ob cloud- oder hardwarebasierend bzw. welches Herstellers. Die Ergebnisse aus dieser Analyse dienen dazu, die Verfügbarkeit der benötigten Produkte bei unserem Distributor sicherzustellen.
- Letztes Beispiel sind Analysen von eingehenden Supportanfragen. Werden z.B. häufig Supportanfrage der gleichen Art gestellt, dann wird fiskaltust Verbesserungskonzepte ausarbeiten, es muss eventuell die vorhandene Dokumentation genauer ausformuliert, es müssen neue Anwendungen im Portal zur Verfügung gestellt oder der Rolloutprozess muss vereinfacht werden, usw.
Sie können anhand dieser beispielhaften Aufzählung die Vielfältigkeit der unterschiedlichen Analysen erkennen.
Erläuterung „über die Vertragsdauer hinaus"
Wenn der Vertrag mit der fiskaltrust gmbh gekündigt wird bzw. die vertragliche Grundlage wegfällt, kann die fiskaltrust gmbh, abhängig vom jeweiligen Produkt, aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet sein, die Daten über die Vertragsdauer hinaus zu speichern. Die Datenspeicherung ist eine Verpflichtung, die aus dem jeweiligen Produkt in Verbindung mit den gesetzlichen Verpflichtungen resultiert.
Wer sind „Dritte bzw. Partner“ von fiskaltrust gmbh?
Um dem KassenBetreiber ein Komplettpaket anbieten zu können arbeitet fiskaltrust gmbh mit Dritten und Partnern zusammen:
- fiskaltrust gmbh stellt zum Beispiel die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) nicht selbst her, sondern kauft sie von diversen Anbietern zu. Diese liefern cloud- und hardwarebasierende TSE. Damit kann die fiskaltrust gmbh Lösungen für die unterschiedlichsten Kassensysteme anbieten und dem KassenBetreiber eine gesetzeskonforme Umsetzung ermöglichen.
- Weiters bedient sich fiskaltrust gmbh eines Distributors, um die bestellte Hardware zuverlässig und zeitnah dem KassenBetreiber zukommen zu lassen.
Eine Liste der bestehenden Subunternehmer von fiskaltrust gmbh kann jederzeit angefordert werden. Sie finden diese im Portal unter Werkzeuge → Download.
Beabsichtigt die fiskaltrust gmbh einen neuen Subunternehmer als Partner heranzuziehen, werden sämtliche Kunden einerseits über unser Portal und andererseits per Mail an die vom KassenBetreiber genannte Kontaktadresse darüber informiert. Ist der Kunde mit der Zusammenarbeit zwischen der fiskaltrust gmbh und dem neuen Subunternehmer nicht einverstanden, kann er der beabsichtigten Kooperation widersprechen. In diesem Fall wird versucht, gemeinsam eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.
* What is meant by "for analysis purposes"?
* What is the purpose of storing data beyond the contract period?
* Which third parties or partners should have access to data?
* What data is processed?
* Where is the data processed?
* Where is the data stored?
expand_moreQuestion
- What is meant by "for analysis purposes"?
Question
- What is the purpose of storing data beyond the contract period?
Question
- Which third parties or partners should have access to data?
Question
- What data is processed?
Question
- Where is the data processed?
Question
- Where is the data stored?
Metadata tags
lang-en, market-de, middleware, PosCreator, PosDealer
Rights and obligations of the parties according to the user agreement
Background
Cash dealers have increasingly approached us with the question of how to understand the third paragraph in the user agreement: Der Betreiber erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Daten (Auftragsdaten und Massendaten) zu Analysezwecken verarbeitet und gespeichert werden dürfen, auch über die Vertragsdauer hinaus. Des Weiteren erklärt sich der Betreiber damit einverstanden, dass seine Daten, egal welcher Art, an Dritte bzw. Partner von fiskaltrust weitergegeben werden dürfen, sofern es für die Erfüllung der versprochenen Leistungen notwendig ist.
Cross-references
As part of the initial registration with the portal of fiskaltrust gmbh, a user agreement must be signed. This contract is attached to the second e-mail sent to the invited cash register operators
- as an attachment
- as well as deposited in their text at "Der Inhalt des zugrunde liegenden Vertrags kann unter diesem Link abgerufen werden."
- Cash register operators who have signed the user contract can find it again in the portal under Company → Overview.
The questions for "What data ... " and "Where are ..." can be found answered in the FAQ under Where does fiskaltrust store which data?
Explanation "for analysis purposes":
fiskaltrust gmbh performs a wide variety of analyses, which cannot be listed completely due to their diversity. Here is an exemplary list:
- fiskaltrust gmbh, for example, performs analyses to determine the required storage capacity. On the one hand, this is necessary to ensure sufficient storage capacity for all incoming document data and, on the other hand, it is important for determining the internal cost structure.
- Another example would be to perform an analysis of the products in circulation, whether cloud-based or hardware-based or which manufacturer. The results from this analysis are used to ensure the availability of the required products at our distributor.
- Last example is analysis of incoming support requests. If, for example, support requests of the same type are received frequently, then fiskaltust will work out improvement concepts, the existing documentation may need to be formulated more precisely, new applications may need to be made available in the portal, or the rollout process may need to be simplified, etc.
You can see the diversity of the different analyses from this exemplary list.
Explanation "beyond the term of the contract".
If the contract with fiskaltrust gmbh is terminated or the contractual basis ceases to exist, fiskaltrust gmbh may be obliged, depending on the respective product, to store the data beyond the contract period due to legal requirements. The data storage is an obligation resulting from the respective product in connection with the legal obligations.
Who are "third parties or partners" of fiskaltrust gmbh?
In order to offer the cash register operator a complete package, fiskaltrust gmbh works together with third parties and partners:
- For example, fiskaltrust gmbh does not manufacture the TSE (Technical Security Equipment) itself, but purchases it from various providers. These deliver cloud- and hardware-based TSE. This enables fiskaltrust gmbh to offer solutions for a wide variety of cash register systems and to enable cash register operators to implement them in compliance with the law.
- Furthermore, fiskaltrust gmbh uses a distributor to deliver the ordered hardware reliably and promptly to the cash register operator.
A list of the existing subcontractors of fiskaltrust gmbh can be requested at any time. You can find it in the portal under Tools → Download.
If fiskaltrust gmbh intends to use a new subcontractor as a partner, all customers will be informed about this on the one hand via our portal and on the other hand by mail to the contact address given by the cash register operator. If the customer does not agree with the cooperation between fiskaltrust gmbh and the new subcontractor, he can object to the intended cooperation. In this case, an attempt will be made to find a solution together that is satisfactory for all parties involved.
Executing templates can be easily automated via our HTTP API, which should be supported in all common scripting and programming languages. All you need is the template as a string (e.g. read from a file), your account ID, and your access token. Both are displayed in the fiskaltrust.Portal.
The request should look like this:
- Method: POST
- Headers:
accountid
:<your-account-id>
accesstoken
:<your-access-token>
- Body: JSON template
- URLs:
- Sandbox:
https://helipad-sandbox.fiskaltrust.cloud/api/configuration
- Production:
https://helipad.fiskaltrust.cloud/api/configuration
- Sandbox:
The following example illustrates how a template can be sent to our API:
$headers = @{ accountid = "your-account-id" ; accesstoken = "your-access-token" }
$uri = "https://helipad-sandbox.fiskaltrust.cloud/api/Configuration"
# Read from template.json and escape JSON string
$template = (Get-Content .\template.json -Raw).Replace('\', '\\').Replace('"', '\"')
Invoke-WebRequest -uri $uri -Headers $headers -Method POST -ContentType "application/json" -Body "`"$template`""
Parametrization
Additionally, you can add variables to the query string of the URL that will then be automatically replaced in the template you sent. For example, altering the URL above to the value https://helipad.fiskaltrust.cloud/api/configuration?my_variable=123
will replace all occurrences of |[my_variable]|
in the template text with 123
before executing it.
Some variables are automatically set if they are not specified in the query string:
Variable | Default value |
---|---|
outlet_number | {max(outlets used in account's existing cashboxes) + 1} |
description | ft{yyyyMMddHHmmss} |
cashbox_description | ft{yyyyMMddHHmmss} |
cashbox_id | Random GUID |
cashbox_ipaddress | Empty string |
scu{0-9}_id | Random GUID |
scu{0-9}_description | {description} |
scu{0-9}_url | net.pipe://localhost/{scu_id} |
helper{0-9}_id | Random GUID |
helper{0-9}_description | {description} |
helper{0-9}_url | net.pipe://localhost/{helper_id} |
queue{0-9}_id | Random GUID |
queue{0-9}_id_base64withoutspecialchars | {queue_id} , converted to Base64 without special characters |
queue{0-9}_description | {description} |
queue{0-9}_url | http://localhost:1200/fiskaltrust for the first queue, http://localhost:1200/fiskaltrust{1-9} for others |
Dynamic values are highlighted via {} in this table.
How can I test the connection to fiskaltrust's cloud services in case the fiskaltrust.Middleware has connection issues?
expand_moreIf the Middleware is showing errors which suggest connection issues to one of our cloud services (e.g. "configuration cannot be downloaded" or "an error occured while uploading data"), it might be a firewall problem. Pinging our servers won't work, as they are configured to not respond to those requests - but users should try to run the following requests in Powershell:
Invoke-RestMethod 'https://helipad.fiskaltrust.cloud/version'
Invoke-RestMethod 'https://packages.fiskaltrust.cloud/version'
If one of those fails, it's most likely a network or firewall issue and is not related to a malfunction of the Middlware. Please refer to our respective documentation about how to configure the Windows Firewall.
The stop receipt is required for scheduled decommissioning of the fiskaltrust.SecurityMechanism and/or cash registers. The stop receipt is used to switch off any further: receipt chaining, up-counters, and totalizer storage. It also concludes the data collection log.
This receipt has a meaningful response from fiskaltrust.SecurityMechanism only the one time in order to stop operative calculations and the operation of a queue. After receiving a stop receipt the queue will be closed. There will be no positive response from the fiskaltrust.SecurityMechanism to the cash register when a receipt is sent to a closed queue.
A closed queue cannot be reopened with a start receipt. Instead, a new queue must be created and initialised with a start receipt.
A zero receipt is a universal data carrier and storage. The cash register sends a receipt with an empty charge items block (ftChargeItem) and an empty pay items block (ftPayItem) which logically contain a total amount of “0”.
The fiskaltrust.SecurityMechanism sends the necessary blocks, such as the receipt header, the charge item block, and the signature block in the response. This response is either printed or issued electronically and has to be archived.
For example a start receipt or stop receipt is a special case of a zero receipt.
FAQs in French
Le start receipt doit être envoyé avant la première utilisation du mécanisme de sécurité. Ce reçu ne reçoit une réponse significative du fiskaltrust.SecurityMechanism que la première fois afin de commencer les calculs opérationnels.
Le stop receipt est requis pour la mise hors fonction programmée des mécanismes de sécurité et / ou des caisses enregistreuses. Le stop receipt permet de désactiver: le chainage des tickets, la numérotation séquentielle et le stockage des totaux. Il clôture également le journal de collecte des données.
Ce reçu a une réponse significative du fiskaltrust.SecurityMechanism seulement la première fois afin d’arrêter les calculs opérationnels et le fonctionnement d’une queue. Après avoir reçu un accusé de réception, la queue sera fermée. Il n’y aura pas de réponse positive de la caisse enregistreuse lorsqu’un reçu est envoyé à une queue fermée.
Une queue fermée ne peut pas être rouverte avec un start receipt. Au lieu de cela, une nouvelle queue doit être générée et initialisée avec un start receipt.
Un zero receipt est un support et un stockage de données universels. La caisse enregistreuse envoie un reçu avec un bloc d’articles vide (ftChargeItem) et un bloc de paiement vide (ftPayItem) qui contiennent logiquement un montant total de “0”.
Le fiskaltrust.SecurityMechanism envoie les blocs nécessaires dans la réponse, tels que l’en-tête du reçu, le bloc d’articles et le bloc de signature. Cette réponse est imprimée ou publiée électroniquement et doit être archivée.
Par exemple, un reçu d’ouverture ou de clôture sont des cas particuliers de zero receipt.